Operation Manual

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Version 1.0ECopyright Bravilor Bonamat B.V.
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5.1.3.1 Reinigung des Schauglases
U.
AA.
AC.
AF.
AE.
AB.
AD.
P.
Abb. 8 Reinigung des Schauglases
AA.
AB.
AG.
AH.
Abb. 9 Einsetzen und Entfernen der
Schauglaskappe
AA. Kappe
AB. Behälterrand
AC. Schauglashalter
AD. Aussparung
AE. Schauglas
AF. ORing
AG.Lasche
AH. Feder
WARNUNG
n Wenn der Kaffeebehälter (U.) nicht völlig leer
ist, kann beim Herausnehmen des
Schauglases (AE.) heißes Wasser oder
Kaffee auf die Hände gelangen.
D Reinigen Sie das Schauglas (Abb.8 ):
D Sorgen Sie dafür, daß der Kaffeebehälter
(U.) völlig leer ist.
D Nehmen Sie die Filtereinheit (P.) vom
Kaffeebehälter (U.) ab .
D Entfernen Sie die Kappe (AA.) vom
Schauglashalter (AC.), indem Sie sie
zwischen Daumen und Zeigefinger leicht
nach vorn und nach oben ziehen. Halten Sie
das Schauglas mit der anderen Hand fest.
D Legen Sie den Zeigefinger oben auf das
Schauglas (AE.) und ziehen Sie das Glas
leicht nach vorn.
D Das Schauglas (AE.) wird von einem
ORing (AF.) unten im Schauglashalter
(AC.) festgeklemmt. Fassen Sie daher das
Schauglas zwischen Daumen und
Zeigefinder und ziehen Sie es vorsichtig
ruckelnd nach oben.
D Reinigen Sie das Schauglas und die
Aussparung (AD.) im Schauglashalter (AC.)
mit der mitgelieferten Schauglasbürste.
D Feuchten Sie die Unterkante des
Schauglases leicht an. Drücken Sie das
Schauglas wieder vorsichtig in die
Aussparung (AD.) und den ORing (AF.)
des Schauglashalters.
D Setzen sie die Kappe (AA.) wieder auf den
Schauglashalter (AC.). Halten Sie dabei die
Kappe zwischen Daumen und Mittelfinger
und setzen Sie sie leicht schräg gegen die
Behälterwand. Drücken Sie die Kappe mit
dem Zeigefinger so auf den Schauglashalter,
daß die Kappe unter den Behälterrand (AB.)
fällt. Achten Sie dabei darauf, daß die Lasche
(AG.) der Kappe hinter die Feder (AH.) des
Schauglashalters fällt.
D Stellen Sie die Filtereinheit (P.) wieder auf
den Kaffeebehälter (U.) zurück.
TIP
Achten Sie darauf, daß die Lasche (AG.) der
Kappe hinter die Feder (AH.) des
Schauglashalters fällt.
VORSICHT!
Die weitere Wartung (§ 5.2) ist Benutzern mit
umfangreicheren Befugnissen vorbehalten.