Information

Herstellergarantie
der
Hugo Brennenstuhl
GmbH & Co Kommanditgesellschaft
Seestraße 1-3
D-72074 Tübingen
Unsere Herstellergarantie gilt für solche Brennenstuhl-Geräte, die auf dem Gerät oder seiner
Originalverpackung oder in unserem Verkaufskatalog mit dem Brennenstuhl Garantie-Icon
gekennzeichnet sind.
Die Garantiezeit ist im jeweiligen Icon mit 10, 5 oder 3 Jahren ausgewiesen. Sie läuft für diese Dauer
ab dem Tag des ersten Kaufs durch einen Anwender, unabhängig davon, wo auf der Welt dieser Kauf
erfolgt ist.
Zum Nachweis der Garantieberechtigung ist die Vorlage eines spezifizierten Kaufbelegs (Kassenbon,
Lieferschein oder Rechnung des verkaufenden Händlers) erforderlich und genügend.
Die Herstellergarantie erstreckt sich auf bei der Herstellung des Gerätes unterlaufene Material- und
Fabrikationsfehler und unsere Garantieleistung besteht darin, dass wir solche Fehler nach Zusendung
des Gerätes durch Reparatur oder Ersatzlieferung kostenlos beheben. Akkus, Batterien und
Leuchtmittel sind von der Herstellergarantie ausgeschlossen.
Unsere Herstellergarantie und deren Erbringung sind freiwillige Leistungen von uns, für die auch die
Inanspruchnahme freiwillig ist. Die Inanspruchnahme wie auch eine Nichtinanspruchnahme hat keine
Nachteile hinsichtlich gesetzlicher Ansprüche, die uns gegenüber wie auch gegenüber dem
verkaufenden Händler oder anderen bestehen. Insbesondere werden die gesetzlichen Rechte des
Verbrauchers nicht eingeschränkt; das gilt auch für seine Rechte gegenüber seinem Verkäufer.
Für die kostenfreie Zusendung des garantiepflichtigen Gerätes stellen wir Paketaufkleber zur
Verfügung. Bitte nehmen Sie dazu über unser Kontaktformular mit Angaben zum Gerät, zu Kaufort
und Kaufdatum sowie kurzer Beschreibung des Defekts Verbindung mit uns auf.
Durch eine solche Kontaktaufnahme wird die Garantiefrist gewahrt.
Bitte beachten Sie, dass Defekte des Gerätes in Folge unsachgemäßen Gebrauchs oder
Fremdeingriffs von der Garantie ausgeschlossen sind. Die Zusendung muss zur Vermeidung von
Transportschäden in stabiler und bruchsicherer Verpackung nebst entsprechender Umhüllung des
Gerätes erfolgen.
Die Garantieleistungen bewirken weder eine Erneuerung noch eine Verlängerung der Garantiezeit.
Ausgetauschte Geräte oder Teile von Geräten gehen in unser Eigentum über.
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