Specifications

12 DE
Leiter benutzen / Piktogramme
r) Bleiben Sie nicht zu lange ohne regelmäßige
Unterbrechungen auf der Leiter (Müdigkeit ist
eine Gefahr).
s) Schieben Sie Anlegeleitern für den Zugang zu
einer größeren Höhe mindestens 1 m über den
Anlegepunkt hinaus.
t) Achten Sie darauf, dass Gegenstände, die beim
Besteigen einer Leiter transportiert werden, nicht
schwer sondern leicht zu handhaben sind.
u) Vermeiden Sie Arbeiten, die eine seitliche Be-
lastung bei Stehleitern bewirken, z. B. seitliches
Bohren durch feste Werkstoffe (z. B. Mauerwerk
oder Beton).
v) Halten Sie sich beim Arbeiten auf einer Leiter
mit einer Hand fest oder treffen Sie, falls dies
nicht möglich ist, zusätzliche Sicherheitsvor-
kehrungen.
w) Verwenden Sie Stehleitern mit aufgesetztem
Schiebeteil nur dann auf Treppen, wenn die
Sprossen auf gleicher Höhe sind bzw. wenn
die Leiter waagerecht steht. Andernfalls kann
die Leiter umkippen.
x) Verwenden Sie die Leiter nicht als Gerüst.
y) Verwenden Sie eine Stehleiter keinesfalls als
Anlegeleiter.
z) Achten Sie darauf, dass Sie niemals auf den
horizontalen Teil der Leiter steigen, wenn Sie
diese als Dachbodenleiter verwenden.
Q
Piktogramme
WARNUNG!
Beachten Sie die Piktogramme
auf den angebrachten Aufklebern, bevor Sie die
Leiter verwenden. Andernfalls können Verletzungen
und / oder Sachschäden die Folge sein.
Bedienungsanleitung lesen!
max.
150 kg
Maximale Belastung Arbeitsbühne:
150 kg
maximal 150 kg
Maximale Belastung
65°-75°
Richtiger Aufstellwinkel
Vollständiges Öffnen vor dem
Gebrauch
Auf Einrasten der Spreizsicherungen /
Sperreinrichtungen achten.
Sichtprüfung der Leiter vor der
Benutzung
Leiterfüße überprüfen
Oberes / unteres Leiterende sichern.
Maximale Anzahl der Benutzer auf
der Leiter
MIN.
1m
Überstand über dem Anlegepunkt
der Leiter
Auf ebenem Untergrund aufstellen!
Seitliches Hinauslehnen vermeiden!
Verunreinigungen auf dem
Boden ausschließen!
Auf festem Untergrund aufstellen!
Seitliches Wegsteigen von der Leiter
ist unzulässig!
Leiter nicht als Überbrückung
verwenden!
Leitern_Content_DE-GB-FR-NL-IT.indd 12 14.07.10 16:26