Safety data sheet
B&S SAE 30
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010
19/05/2015
DE (Deutsch)
4/8
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Destillate (Erdöl), mit Wasserstoff behandelte schwere paraffinhaltige (64742-54-7)
Belgien
Grenzwert (mg/m³)
5 mg/m³
Expositionswert für Ölnebel
:
10 mg/m3 (15 min.) oder 5 mg/m3 (8 hrs).
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
:
Große Mengen: Produkte, die in großen Mengen verschüttet wurden, mit Erde oder Sand
zurückhalten.
Persönliche Schutzausrüstung
:
Handschuhe. Bei Spritzgefahr: Schutzbrille. Ein Augenschutz sollte nur notwendig sein, wo
Flüssigkeiten verspritzt oder gespritzt werden könnten.
Materialien für Schutzkleidung
:
PVC Handschuhe. Schutzhandschuhe aus Ucopren oder Nitril
Handschutz
:
Bei wiederholtem oder länger anhaltendem Kontakt Handschuhe tragen. Die Handschuhe
sollten bei Beschädigung oder ersten Abnutzungserscheinungen sofort ersetzt werden.
Vorbeugender Hautschutz (Hautschutzcreme) wird empfohlen. Der Schutzhandschuh sollte in
jedem Fall auf seine arbeitsplatzspezifische Eignung (z.B. mechanische Beständigkeit,
Produktverträglichkeit, Antistatik) geprüft werden. Spritzschutzbrille tragen, wenn Augenkontakt
durch Verspritzen möglich ist
Augenschutz
:
Ein Augenschutz nur dort notwendig, wo heiße Flüssigkeit verspritzt oder versprüht wird
Haut- und Körperschutz
:
Unter normalen Verwendungsbedingungen ist eine spezielle Kleidung/ Hautschutzausrüstung
nicht erforderlich. Wiederholten oder länger andauernden Hautkontakt vermeiden. Wenn
wiederholter Hautkontakt oder Verschmutzung der Kleidung wahrscheinlich ist, sollte
Schutzkleidung getragen werden. Ausrüstung sollte EN 166 entsprechen.
Atemschutz
:
Atemschutzausrüstung ist normalerweise nicht erforderlich, wenn eine ausreichende natürliche
oder örtliche Abzugsbelüftung zur Kontrolle der Exposition vorhanden ist. Bei übermäßigem
Auftreten von Dampf, Nebel oder Staub, zugelassenes Atemschutzgerät verwenden.
Atemschutzausrüstung muss geprüft werden, um bei jeder Verwendung die richtige Passform
sicherzustellen. Falls ein Luftfilterungs-/-reinigungsatemgerät geeignet ist, kann ein Partikelfilter
für Nebel oder Dunst verwendet werden. Filtertyp P oder vergleichbaren Standard verwenden.
Eventuell ist ein Kombinationsfilter für Partikel und organische Gase und Dämpfe (Siedepunkt
>65°C) erforderlich, wenn aufgrund hoher Produkttemperatur auch Dampf oder abnormer
Geruch vorhanden sind. Filtertyp AP oder vergleichbaren Standard verwenden.
Begrenzung und Überwachung der
Umweltexposition
:
Siehe Abschnitt 12. Siehe Abschnitt 6.
Begrenzung und Überwachung der
Verbraucherexposition
:
PVC Handschuhe. Schutzhandschuhe aus Ucopren oder Nitril.
Sonstige Angaben
:
Produktgetränkte Lappen nicht in die Taschen der Kleidung stecken. Hände nicht mit bereits
gebrauchten Tüchern reinigen. Vor dem Essen, Trinken oder Rauchen und beim Verlassen des
Arbeitsplatzes die Hände und andere exponierte Körperstellen mit milder Seife und Wasser
waschen. Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Kontaminierte Kleidung vor
erneutem Tragen waschen.
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aggregatzustand
:
Flüssigkeit
Aussehen
:
Ölig. Flüssigkeit.
Farbe
:
Braun.
Geruch
:
charakteristisch.
Geruchsschwelle
:
Keine Daten verfügbar
pH-Wert
:
Keine Daten verfügbar
Verdunstungsgrad (Butylacetat=1)
:
< 0,1
Schmelzpunkt
:
<= -27 °C
Gefrierpunkt
:
Keine Daten verfügbar
Siedepunkt
:
> 280 °C
Flammpunkt
:
221 °C
Selbstentzündungstemperatur
:
> 240 °C