Information

Garantieerklärung
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
unsere Produkte unterliegen einer strengen Qualitätskontrolle. Sollte dieses Produkt
wider Erwarten nicht einwandfrei funktionieren, bedauern wir dies sehr.
Brilliant AG übernimmt gegenüber Verbrauchern für Leuchten aus dem Sortiment „Brilliant
Living“ sowie bei Produkten mit spezieller Garantieauslobung, die nach dem 01.01.2015
(Kaufbeleg) gekauft wurden, zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung, die dem Verbraucher
gegenüber seinem Verkäufer zusteht, diese Hersteller-Garantie. „Verbraucher“ im Sinne dieser
Herstellergarantie ist jede natürliche Person, die Eigentümer des Brilliant-Produktes ist und es
nicht erworben hat, um es weiter zu verkaufen oder es im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbst-
ständigen beruichen Tätigkeit bei Dritten zu installieren. Erst-Endverbraucher ist „der Verbrau-
cher, der als erstes das Produkt erworben hat“ von Brilliant AG, einem Händler oder einer anderen
natürlichen oder juristischen Person, die das Brilliant-Produkt im Rahmen ihrer gewerblichen oder
selbstständigen beruichen Tätigkeit wieder verkauft oder installiert. Diese Garantie gilt für eine
Frist von 3 bzw. 5 Jahren ab Kaufdatum des Erst-Endverbrauchers.
Brilliant AG garantiert Verbrauchern, dass die von der Garantiezusage umfassten Brilliant-Leuch-
ten aus dem Sortiment „Brilliant Living“ sowie bei Produkten mit spezieller Garantieauslobung
frei von Material-, Herstellungs- und Konstruktionsfehlern sind. Maßgeblich ist hierbei der Stand
von Wissenschaft und Technik zum Herstellungszeitpunkt. Das Produkt muss den Fehler, der den
Schaden verursacht hat, bereits zu diesem Zeitpunkt aufgewiesen haben. Ansprüche auf Ersatz
von Folgeschäden oder aus Produkthaftung bestehen nur nach Maßgabe der zwingenden ge-
setzlichen Vorschriften.
Die Garantie umfasst insbesondere die ordnungsgemäße Leuchtfunktion, Funktionstüchtigkeit
von elektronischen Bauteilen und Kabeln, Mangelfreiheit von Werkstoffen und deren
Oberächen, insbesondere Kunststoff, Glas und Metall.
Für Brilliant-LED-Leuchten, bei denen die LEDs fester Bestandteil der Brilliant-Leuchte sind,
gilt hinsichtlich der garantierten ordnungsgemäßen Leuchtfunktion der LEDs Folgendes:
Nach dem gegenwärtigen Stand von Wissenschaft und Technik kann die Lichtleistung von LEDs
im Laufe der Lebensdauer schwächer werden, diese fallen aber nicht plötzlich aus. Die Alterung
von LEDs ist in erster Linie auf die Vergrößerung von Fehlstellen im Kristall durch thermische
Einüsse zurückzuführen. Diese Bereiche nehmen nicht mehr an der Lichterzeugung teil. Es
entstehen strahlungslose Übergänge. Brilliant AG garantiert die ordnungsgemäße Leuchtenfunk-
tion der von Brilliant AG verbauten LEDs entsprechend der Lebensdauer solcher LEDs,
die mindestens einen sog. L70/B10-Wert aufweisen. Dieser Wert ist ein Standard-Wert in der
LED-Technik. L70 bedeutet insoweit, dass die Lebensdauer einer LED anhand des Zeitpunktes
bemessen bzw. bestimmt wird, an dem deren Lichtausbeute im Mittel auf 70% des Anfangswer-
tes abgesunken ist.
Der B10-Wert bezeichnet den Zeitraum, nach dem 10% der LEDs nicht mehr funktionieren.
Brilliant AG garantiert demnach entsprechend dem gegenwärtigen Stand von Wissenschaft und
Technik, dass die in Brilliant-LED-Leuchten des Sortimentes „Brilliant Living“ sowie bei Produkten
mit spezieller Garantieauslobung fest verbauten LEDs während der jeweiligen, auf der Produkt-
verpackung bzw. dem Produkt angegebenen Lebensdauer des jeweils verbauten LED-Typs min-
destens 70% ihrer Leuchtwirkung beibehalten und maximal 10% der verbauten LEDs ausfallen.