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Hinweise bei Garantiezusage, § 477 BGB:
Ganz unabhängig von dieser Herstellergarantie und davon, ob im Garantiefall die vorgeschrie-
bene Garantie in Anspruch genommen wird oder nicht, bestehen uneingeschränkt die gesetz-
lichen Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer. Nach eigener freier Wahl können da-
her neben oder auch ohne Geltendmachung der Garantieansprüche die gesetzlich geregelten
Käuferrechte wegen Mängel der Kaufsache – insbesondere Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung
des Kaufpreises oder Schadenersatz (siehe § 437 BGB und die entsprechenden besonderen
Verjährungsregelungen in § 438 BGB) – gegenüber dem Verkäufer geltend gemacht werden.
Die Garantie gilt unbeschadet zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften, wie z. B. nach
dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, wegen Ver-
letzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch Brilliant AG oder seine
Erfüllungsgehilfen.
Brilliant AG, Brilliantstraße 1, 27442 Gnarrenburg