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Das große Unternehmer 1x1
Kommt es zu einer Betriebsprüfung, so darf der Betriebs-
prüfer laut GDPdU seit dem 1.1.2002 auf folgende drei
Arten zugreifen:
unmittelbarer Lesezugriff (Z1), d.h., der Prüfer darf
Einsicht in die durch das Programm angezeigten Daten
nehmen.
mittelbarer Zugriff über Auswertungen (Z2), d.h. er
darf Auswertungen anzeigen und ausdrucken.
Datenträgerüberlassung in verschiedenen Formaten
(Z3). Dafür ist der GDPdU-Export zuständig.
Für den Export gehen Sie folgendermaßen vor:
1. Gehen Sie auf das Register Übergeben/Auswerten.
2. Klicken Sie in der Gruppe Bereitstellen auf die Schalt-
fläche GDPdU-Export.
3. Bestätigen Sie den Assistenten mit Weiter.
4. Wählen Sie die Bereiche, für die der Export stattfinden
soll. Für die Buchhaltung also Buchhaltung (FiBu).
5. Klicken Sie auf Weiter.