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Das große Unternehmer 1x1
Kommt es zu einer Betriebsprüfung, so darf der Betriebs-
prüfer laut GDPdU seit dem 1.1.2002 auf folgende drei
Arten zugreifen:
■ unmittelbarer Lesezugriff (Z1), d.h., der Prüfer darf
Einsicht in die durch das Programm angezeigten Daten
nehmen.
■ mittelbarer Zugriff über Auswertungen (Z2), d.h. er
darf Auswertungen anzeigen und ausdrucken.
■ Datenträgerüberlassung in verschiedenen Formaten
(Z3). Dafür ist der GDPdU-Export zuständig.
Für den Export gehen Sie folgendermaßen vor:
1. Gehen Sie auf das Register Übergeben/Auswerten.
2. Klicken Sie in der Gruppe Bereitstellen auf die Schalt-
fläche GDPdU-Export.
3. Bestätigen Sie den Assistenten mit Weiter.
4. Wählen Sie die Bereiche, für die der Export stattfinden
soll. Für die Buchhaltung also Buchhaltung (FiBu).
5. Klicken Sie auf Weiter.