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Das große Unternehmer 1x1 Allgemeines
Wo erhält man Rat?
das Handelsgesetzbuch (HGB)
die Abgabenordnung (AO)
das Umsatzsteuergesetz (UStG)
das Gewerbesteuergesetz (GewStG)
das Einkommensteuergesetz (EStG) und
das Körpersteuergesetz (KStG)
Die wesentlichsten Vorschriften zur Führung von Büchern
finden sich im Handelsgesetzbuch (HGB). Aber auch für
viele andere kaufmännische Belange ist das Handels-
gesetzbuch. Dessen Vorläufer, das Allgemeine Deutsche
Handelsgesetzbuch, stammt aus dem Jahr 1861 und das
Handelsgesetzbuch (HGB) selbst in seiner ersten Fassung
aus dem Jahr 1897 (1900 in Kraft getreten).
Neben der Buchführungspflicht (und Buchführungsdetails)
regelt das Handelsgesetzbuch den Geschäftsverkehr sowie
die Regelungen für die Rechtsformen OHG, KG und stille
Gesellschaft. Für Kapitalgesellschaften sind Regelungen
zu den Jahresabschlüssen im HGB enthalten. Alles andere
für Kapitalgesellschaften ist in speziellen Gesetzen erfasst
(GmbHG, AG, GenG u. a.).
Das HGB wurde in der Vergangenheit immer wieder auch
durch sogenannte Artikelgesetze geändert und moderni-
siert, zuletzt im Jahr 2009 durch das Bilanzrechtsmoderni-
sierungsgesetz (BilMoG).
In Österreich gibt es das Allgemeine Handelsgesetzbuch
seit 1862. Im Jahr 1939 wurde das deutsche Handelsrecht
gültig. Man beließ es nach 1945 auch so, entwickelte
es nur unabhängig vom deutschen HGB weiter. Im Jahr
2007 wurde es durch das Unternehmensgesetzbuch (UGB)
ersetzt.
Nicht immer kann Mann/Frau alles alleine klären. In man-
chen Situationen ist es sinnvoll, wenn Hilfe von „außen“
kommt. Das ist bei „Beziehungen“ so und das ist auch im
Betriebsalltag selten anders. Bevor man sich jetzt aller-
dings an einen sogenannten Unternehmensberater wendet,
ist ein wenig „Gedankenarbeit“ angesagt.