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Das große Unternehmer 1x1
Was ist ein Kaufvertrag/Werkvertrag?
Mit Verträgen hat man im Geschäftsleben, ob Kaufmann
oder nicht, immer zu tun. Kauf- und Werkvertrag sind die
beiden Varianten, mit denen sich ein Unternehmer gut aus-
kennen sollte.
Kaufvertrag
Zu einem Kaufvertrag gehören nach deutschem Recht zwei
Willenserklärungen: das Angebot und die Annahme. Der
Verkäufer verpflichtet sich zur Übereignung der Kaufsache
(Ware, Dienstleistung – kurz: Lieferung), der Käufer zur
Zahlung des Kaufpreises und Abnahme der Kaufsache.
Im Wesentlichen sind Kaufverträge im Bürgerlichen
Gesetzbuch (BGB) geregelt. Gegenstand des Kaufvertrags
kann (§§ 433 ff. BGB) sein:
eine bewegliche Sache
eine unbewegliche Sache (z. B. Immobilie)
ein Tier
die Katz“. Argumente wie „viel zu tun!“ oder „Geschäft geht
vor!“ gelten nicht, da ja gerade die betrieblichen Umstände
diese Beratung in Gang gesetzt haben. Oder hat sich der
Berater etwa aufgedrängt?
Eine nachträgliche Erfolgskontrolle ist für die eigene
Einschätzung wichtig. Angenommen, die ermittelten
Maßnahmen wurden umgesetzt. Der subjektive Eindruck,
dass jetzt alles besser (oder sogar schlechter) sei, reicht
nicht aus. Zu einem bestimmten Zeitpunkt (etwa ein
halbes Jahr danach) sollte eine erste Bestandsaufnahme
gemacht werden. Haben sich die Dinge wie gewünscht
verändert? Kommen jetzt wieder mehr Kunden oder kaufen
die Kunden jetzt mehr als vorher? Wie sieht die finanzielle
Lage aus? Waren die Bankgespräche (oder Gespräche mit
anderen Geldgebern) erfolgreich? Ist die Umsetzung eines
anderen Konzeptes auch objektiv (d. h. an Zahlen messbar)
erfolgreich gewesen?
Das Ergebnis sollte dem Berater mitgeteilt werden. Jede
Rückkopplung und jeder Hinweis auf Erfolg oder Misser-
folg einer Beratung erhöht die Beraterkompetenz. Zukünf-
tige Beratungskunden werden davon profitieren – viel-
leicht Sie auch!