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Das große Unternehmer 1x1 Umsatz und Rechnung
Umsatz und Rechnung
vertrag zustande, an den sich die Lieferung oder Leistung
und Weiterverarbeitung der bezogenen Güter im betriebli-
chen Leistungsprozess anschließt.
Rechtliche Grundlagen
Unter einem Angebot, im BGB „Antrag“ genannt, versteht
man gemäß § 145 BGB die Willenserklärung des Anbie-
tenden, welche einem anderen den Abschluss eines Vertrags
in der Weise anträgt, dass für das Zustandekommen des
Vertrages nur noch die Annahme erforderlich ist. Das
Angebot muss bestimmt sein, das heißt, es ist genau zu
beschreiben, worum es geht. Insbesondere müssen auch
die wesentlichen Vertragspunkte – etwa der Preis und die
Zahlungsbedingungen - enthalten sein.
Was ist ein Angebot?
Das Angebot ist im kaufmännischen Bereich ein Teil des
Kaufvorgangs. Mit dem Angebot reagiert ein Anbieter
auf eine Anfrage eines Kaufinteressenten. Er legt damit
die Bedingungen fest, unter denen er bereit ist, Waren
zu liefern oder Dienstleistungen zu erbringen. Die Abgabe
eines Angebotes ist nicht an eine Form gebunden und
kann mündlich oder telefonisch erfolgen. Verbreitet ist
allerdings die Schriftform, in Zeiten des Internets auch die
elektronische Variante per E-Mail.
Der Angebotsempfänger prüft das Angebot, führt mögli-
cherweise anhand mehrerer eingegangener Angebote
einen Angebotsvergleich durch und gibt anschließend eine
Bestellung ab. Der Lieferant nimmt diese in der Regel mit
einer Auftragsbestätigung an. Hierdurch kommt ein Kauf-