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Das große Unternehmer 1x1 Umsatz und Rechnung
ist. Dies muss aber vor der Abgabe des Angebots zwischen
Anbieter und Anfrager geregelt sein. Die Abgabe des Ange-
bots mit der Präsentation der Rechnung verpflichtet den
Anfragenden nicht zur Zahlung, wenn er dem vorher nicht
zugestimmt hat.
Wichtig
Bei öffentlichen Aufträgen ist die Erstattung von Kos-
ten für die Angebotserstellung normalerweise ausge-
schlossen.
Auftragsbestätigung
Die Auftragsbestätigung ist die Mitteilung des Anbietenden
an den Auftraggeber darüber, dass er den vereinbarten
Vertrag verpflichtend eingeht und dementsprechend den
Auftrag zu den vereinbarten Konditionen durchführen wird.
Es gibt sogar eine DIN-Norm dafür, nämlich DIN-69905,
nach der die Auftragsbestätigung die „Mitteilung über die
Annahme eines Auftrages“ ist.
Vorausgegangen sein muss eine Willenserklärung, das
Angebot anzunehmen. Damit ist aber noch längst nicht
alles geklärt, denn:
Schweigt ein Nicht-Kaufmann auf eine veränderte
Auftragsbestätigung, so ist kein Vertrag zustande
gekommen.
Ein Schweigen auf eine abweichende Auftragsbestä-
tigung kann auch grundsätzlich nicht in Fällen des
Geschäftsverkehrs unter Kaufleuten als stillschwei-
gende Annahme des veränderten Vertragsangebots
interpretiert werden. In der Regel handelt es sich um
einen neuen Antrag (§ 150 II BGB), der vom Vertrags-
partner angenommen werden muss.
Andererseits ist eine Auftragsbestätigung auch nicht zwin-
gend erforderlich. Passt die Bestellung exakt zum voraus-
gegangenen Angebot und kann die Ausführung der Bestel-
lung oder der Dienstleistung genau in dem angebotenen
Rahmen erfolgen, so ist der Vertrag durch Angebot und
Bestellung ausreichend zustande gekommen.