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Das große Unternehmer 1x1 Umsatz und Rechnung
Der Rechnungskopf enthält im Allgemeinen die Informa-
tionen:
■ Absenderanschrift
■ Empfängeranschrift
■ Datum der Bestellung
■ eigene Auftragsnummer
■ Datum der Rechnung und
■ Rechnungsnummer.
Der Rechnungskern besteht aus:
■ Positionsnummern
■ Bezeichnung der Leistung oder der Ware
■ Stückzahl oder sonstiger Mengenbezeichnung (z. B.
Stunden)
■ Einzel-, Gesamt- und Endpreis
■ den Zahlungsbedingungen.
Im Rechnungsfuß sind dann noch ergänzende Angaben zu
finden, wie:
■ Bankverbindung(en)
■ rechtliche Hinweise wie: Handelsregisternummer,
Steuernummer, eingetragene Geschäftsführer und so
weiter.
Rechtliche Grundlagen
Das Steuerrecht legt übrigens genau fest, was eine Rech-
nung ist (§ 14 Abs. 1 UStG): In diesem Sinne ist eine Rech-
nung eine Urkunde, mit der ein Unternehmer oder in seinem
Auftrag ein Dritter über die Lieferung oder sonstige Leistung
gegenüber dem Leistungsempfänger abrechnet, gleich-
gültig, wie diese Urkunde im Geschäftsverkehr bezeichnet
wird. Im Klartext: Jede Rechnung, Quittung, Abrechnung,
Gegenrechnung, jeder Frachtbrief und so weiter kann im
Sinne des Umsatzsteuergesetzes eine Rechnung sein.
Ein Unterschied besteht noch zwischen Rechnungen an
Unternehmer und an Nichtunternehmer: Für letztere -
also Privatpersonen - gibt es keine Formvorschrift. Jeder
Kassenbon, jede „handgeschriebene“ Zahlungsaufstellung
kann als Rechnung fungieren. So gesehen hätte also der