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Das große Unternehmer 1x1 Zahlungsverkehr
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WISO-Tipp
Das Kleingedruckte immer sorgfältig lesen! Besonders
sogenannte Klick-AGB bei Internet-Käufen. Sie werden
häufig vorschnell mit der Maus bestätigt. Und hernach
entpuppt sich Vertrag als hinterhältiges Machwerk. Des-
halb auch immer das Impressum lesen, das frühzeitig
über die Herkunft des Anbieters aufklärt! Gut, wenn er
dann wenigstens in Europa seinen Sitz hat und nicht
vielleicht auf den Virgin Islands. Dass das trügerische
Angebot in Deutsch verfasst war, wird in letzterem Fall
hinterher nämlich keinen Richter beeindrucken.
Zahlt trotz Lieferung oder erfolgreich ausgeführten Auf-
trags ein Kunde die Rechnung nicht, so müssen Sie mahnen.
Je zeitnäher, umso besser, denn wenn Sie zu lange warten,
könnte es um Ihre Einnahme geschehen sein. Mindestens
kommen Sie aber später an das Geld, das Ihnen zusteht.
Wie zu verfahren ist, wenn der Kunde nicht rechtzeitig zahlt,
sollten Sie bereits in den AGB formuliert haben (Eigentums-
vorbehalt, Fristen). Ist das Zahlungsziel überschritten, soll-
ten Sie sofort reagieren. Manche Kunden zahlen erst in letz-
ter Minute, das sollte allerdings berücksichtigt werden.
Betrug das Zahlungsziel 14 Tage und hat der Kunde am 1.
des Monats die Rechnung erhalten, so geben Sie für die
Banklaufzeit noch 3 Tage hinzu (eventuell auch dazwi-
schen liegende Wochenend- und Feiertage) und warten Sie
nicht länger als bis zu diesem Stichtag ab. Also am 17. des
Monats und wenn am 14. oder in den drei Tagen danach
ein Wochenende liegt, dann am 19. des Monats sollte die
Mahnung zur Post gehen.
Manchmal vergisst man wirklich etwas. Auch ein Kunde
die Zahlung, ohne dass böswillige Absicht dahintersteckt.
Deshalb hat es sich eingebürgert, die erste Mahnung in ei-
nem freundlichen Ton zu halten. Zahlt der Kunde auf diese
Mahnung hin aber immer noch nicht, so sollte in nicht all-
zu langer Frist danach eine zweite Mahnung herausgehen,
Mahnen, aber richtig