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Das große Unternehmer 1x1
die bereits weniger freundlich gehalten ist. Denn jetzt kann
es sich ja nicht mehr um ein einmaliges Versehen halten.
Weniger freundlich bedeutet aber nicht ungehalten oder
gar frech. Sachlich sollte auch die zweite Mahnung bleiben
und ebenso die dritte, die schon sehr deutlich auf Konse-
quenzen (Mahn-, Inkassoverfahren) hinweisen kann.
Die dritte Mahnung muss unbedingt eine Fristsetzung ent-
halten, denn diese ist für einen möglicherweise folgenden
Rechtsstreit bzw. für das Mahn- oder Inkassoverfahren
wichtig.
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WISO-Tipp
Es hat sich die Meinung verbreitet, dass drei Mahnun-
gen nötig sind, bevor man ein Mahnverfahren ein-
leitet. Das ist aber nicht richtig. Es reicht schon eine
Mahnung mit Fristsetzung, um nach Nichtzahlung
innerhalb des vorgegebenen Zeitraums das Mahnver-
fahren einzuleiten.
Nehmen Sie das Mahnen auf jeden Fall ernst und lassen Sie
auch nicht zu viel Zeit verstreichen. Der zahlungsunwillige
Kunde wird schneller willig, wenn er merkt, dass Sie die
Sache ernst nehmen und nicht bereit sind, ins Ungewisse
zuzuwarten.