manual

231
Das große Unternehmer 1x1 Buchhaltung allgemein
ungünstigeren Besteuerungsgrundlage führt – bis hin zu
Strafverfahren mit Geld- und Freiheitsstrafen. Dies vor al-
lem dann, wenn Jahresabschlüsse verfälscht wurden oder
im Konkursfall die Verschleierung der betrieblichen Finanz-
situation nachgewiesen werden kann.
Aus diesen Paragrafen ist aber noch einiges andere heraus-
zulesen: So ist von der Bilanz, der Gewinn- und Verlust-
rechnung und einem Jahresabschluss die Rede.
Die Bilanz kommt in zwei Formen vor:
die Eröffnungsbilanz und
die Schlussbilanz.
Die Eröffnungsbilanz steht am Anfang eines Geschäfts-
betriebes (und jedes neuen Geschäftsjahres). Sie zeigt,
was an Vermögen und an Schulden vorhanden ist. Die
Schlussbilanz gibt in dieser Form am Ende eines Ge-
schäftsjahres einen neuen Überblick und zeigt im Ver-
gleich zur vorhergehenden, was sich an der Vermögenssi-
tuation geändert hat.
Die Gewinn- und Verlustrechnung zeigt den Erfolg der ver-
gangenen Periode (in der Regel des Geschäftsjahres) auf.
Beides zusammen – Bilanz und Gewinn- und Verlustrech-
nung - (bei Kapitalgesellschaften auch noch mit einem Ge-
schäftsbericht) bilden den Jahresabschluss.
Das betriebliche Rechnungswesen
Buchführung wird heute oft in einem Zusammenhang
genannt, den man „betriebliches Rechnungswesen“ nennt.
Dieses soll ein möglichst exaktes Abbild des gesamten
Unternehmensgeschehens liefern, sozusagen „ausrech-
nen“. Es sollen also nicht nur die Vermögensverhältnisse
dargestellt werden, sondern lückenlos alle Vorgänge aufge-
zeichnet werden, die den Unternehmenserfolg bestimmen.
Mit dieser Aufzeichnung allein ist es aber nicht getan. Das
Rechnungswesen soll die Informationen auch „auswerten“
und damit zur „Überwachung“ der betrieblichen Prozesse
beitragen. Da die Überwachung alleine aber wiederum
nicht ausreicht, ist „Steuerung“ des Unternehmens ange-
sagt und damit wird der Rahmen des Rechnungswesens in
Richtung Unternehmensleitung auch schon gesprengt.