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Das große Unternehmer 1x1
Die gesetzlichen Regelungen der Umsatzsteuer
2. Der Eigenverbrauch im Inland ...
3. Die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die Körper-
schaften und Personenvereinigungen ... im Rahmen
ihres Unternehmens an ihre Anteilseigner, Gesellschaf-
ter, Mitglieder, Teilhaber oder diesen nahe stehenden
Personen ausführen, für die Leistungsempfänger kein
Entgelt aufwenden
4. die Einfuhr von Gegenständen aus dem Drittlandsge-
biet in das Inland ...
5. der innergemeinschaftliche Erwerb im Inland gegen
Entgelt.
Der Fall 1. ist klar. Wo ein Unternehmen Leistungen
erbringt, fällt Umsatzsteuer an. Dabei ist es noch nicht
einmal wesentlich, ob der Unternehmer im Inland eine
Betriebsstätte unterhält oder die Rechnung erstellt. Das ist
ganz besonders wichtig für diejenigen, die zwar im Inland
tätig werden wollen, aus steuerlichen Gründen aber den
Firmensitz im Ausland planen. An der Mehrwertsteuer
kommen sie dadurch nicht vorbei.
Was „Inland“ ist, hat der Gesetzgeber aber noch genauer
definiert, als sich das der „Laie“ vorstellen kann:
Niedergelegt sind die gesetzlichen Bestimmungen im
umfangreichen Umsatzsteuergesetz (UStG) und der
Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV).
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WISO-Tipp
So einfach das Prinzip erklärt werden kann, so kompli-
ziert ist diese Regelung in der Praxis. Jeder, der eine
unternehmerische Tätigkeit – sei es freiberuflich oder
gewerblich – aufnehmen will, sollte sich zumindest in
den Grundzügen damit beschäftigen. Eine ausführ-
liche Beratung durch den Steuerberater oder das
Finanzamt ist nicht der schlechteste Weg dafür.
Das Gesetz definiert als Erstes, was „Steuerbare Umsätze
überhaupt sind:
§ 1, Abs. 1 UStG – Steuerbare Umsätze
(1) Der Umsatzsteuer unterliegen die folgenden Umsätze:
1. Die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Un-
ternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines
Unternehmens ausführt ...