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Das große Unternehmer 1x1 Buchhaltung allgemein
Auch der Kleinunternehmer kann unter bestimmten Um-
ständen auf die Abführung von Umsatzsteuer verzichten.
§ 19 UStG
(1) Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschul-
dete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland
oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig
sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Um-
satz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorange-
gangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat
und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich
nicht übersteigen wird. ...
(2) Der Unternehmer kann dem Finanzamt bis zur Unan-
fechtbarkeit der Steuerfestsetzung ... erklären, dass er auf
die Anwendung des Absatzes 1 verzichtet ...
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WISO-Tipp
Da bei einer Befreiung eine Verrechnung mit der
selbst gezahlten Vorsteuer nicht mehr möglich ist,
sollten Sie genau überlegen, ob Sie von der Befreiung
tatsächlich Gebrauch machen wollen. Nachrechnen
kann sich lohnen!
Die Begriffe „Lieferungen und sonstige Leistungen“ sind
sicherlich schon aufgefallen beim Studium eines Konten-
rahmens im Zusammenhang mit den Konten Forderungen
und Verbindlichkeiten. Was der Gesetzgeber darunter
versteht, beschreibt der § 3 UStG.
§ 3 UStG
(1) Lieferungen eines Unternehmers sind Leistungen, durch
die er oder in seinem Auftrag ein Dritter den Abnehmer
oder in dessen Auftrag einen Dritten befähigt, im eigenen
Namen über einen Gegenstand zu verfügen (Verschaffung
der Verfügungsmacht).
(6) Wird der Gegenstand der Lieferung durch den Lieferer,
den Abnehmer oder einen vom Lieferer oder vom Abneh-
mer beauftragten Dritten befördert oder versendet,
gilt die Lieferung dort als ausgeführt, wo die Beförderung
oder Versendung an den Abnehmer oder in dessen Auftrag
an einen Dritten beginnt ...
(7) Sonstige Leistungen sind Leistungen, die keine Liefe-
rungen sind. Sie können auch in einem Unterlassen oder im
Dulden einer Handlung oder eines Zustandes bestehen ...