manual

246
Das große Unternehmer 1x1
für den Voranmeldungszeitraum (Vorauszahlung) selbst zu
berechnen hat ... Die Vorauszahlung ist am 10. Tag nach
Ablauf des Voranmeldungszeitraums fällig.
(2) Voranmeldungszeitraum ist das Kalendervierteljahr.
Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr
mehr als 6.136 Euro, ist der Kalendermonat Voranmel-
dungszeitraum. Beträgt die Steuer für das vorangegangene
Kalenderjahr nicht mehr als 512 Euro, kann das Finanz-
amt den Unternehmer von der Verpflichtung zur Abgabe
der Voranmeldung und Entrichtung der Vorauszahlungen
befreien ...
w
w
WISO-Tipp
Von den Finanzämtern wird inzwischen keine Überzie-
hung mehr toleriert. Spätestens am 10. müssen also
das Formular und die Zahlung beim Finanzamt einge-
gangen sein. Berücksichtigen Sie dies, wenn Sie keine
Einzugsermächtigung erteilt haben! Es drohen Ihnen
sonst Verzugszinsen oder sogar Strafgebühren. Mit
dem Homebanking-Modul WISO Mein Geld können
Sie Ihren Zahlungsverkehr fristgerecht organisieren.
Diese „Auszüge“ aus dem umfangreichen § 2 des UStG be-
legen sehr deutlich, dass der Gesetzgeber versucht, mög-
lichst weitgehend alles, was ein Umsatz sein könnte, zu
erfassen.
Auch der „Ort der sonstigen Leistung“ ist ein wichtiger Fak-
tor innerhalb der Umsatzsteuerregelungen:
§ 3a UStG
(1) Eine sonstige Leistung wird ... an dem Ort ausgeführt,
von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt.
Wird die sonstige Leistung von einer Betriebsstätte aus-
geführt, so gilt die Betriebsstätte als der Ort der sonstigen
Leistung.
Unternehmer sind verpflichtet, innerhalb einer bestimm-
ten Frist die Steuer zu berechnen und an das Finanzamt
abzuführen. Das Finanzamt spricht von einem Voranmel-
dungszeitraum. Dieser beträgt in der Regel einen Monat,
in Ausnahmefällen ein Vierteljahr. Die Meldefrist beträgt
10 Tage.
§ 18 UStG
(1) Der Unternehmer hat bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes
Voranmeldungszeitraums eine Voranmeldung nach amtlich
vorgeschriebenem Vordruck abzugeben, in der er die Steuer