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Das große Unternehmer 1x1 Buchhaltungspraxis
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WISO-Tipp
Beachten Sie aber, dass der einfache Ausdruck der Bi-
lanz zum Jahresende noch nicht unbedingt die sinnvoll
richtige Bilanz für den Jahresabschluss ist. Sprechen
Sie vorher mit Ihrem Steuerberater und nehmen Sie die
nötigen Abschlussbuchungen erst nach seinen Vorga-
ben vor.
Belege, Quittungen, Buchungen
Eine gute Buchhaltung beginnt vor dem Buchen. Keines-
falls darf es so etwas wie einen Schuhkarton mit Quittun-
gen und Belegen geben – auch in der vereinfachten Buch-
führung, der Einnahme-Überschussrechnung nicht. Das
sicher notwendige Ablagekörbchen ist besser gar nicht erst
zu groß und sollte nie vor Papieren überquellen.
Was ist ein Beleg?
In der Buchhaltung werden die Vorgänge des Unterneh-
mens in Zahlen erfasst und abgebildet. Aus ihnen ergibt
sich der Zustand des Unternehmens in Vermögen und
Schulden (statisch: Bilanz) und die Ertragslage des Unter-
nehmens in Gewinn und Verlust (periodenbezogen: Ge-
winn- und Verlustrechnung). All diesen Vorgängen liegen
Belege zugrunde. Oder anders gesagt: Alles, was Auswir-
kungen hat, spiegelt sich in einem Beleg wieder. Auf Grund
dieser Belege wird gebucht. Einer der wichtigsten Grund-
sätze ordnungsmäßiger Buchführung lautet deshalb:
Keine Buchung ohne Beleg
Belege entstehen im Geschäftsalltag. Sie gelangen von
außen (als Fremdbeleg) und innen (als Eigenbeleg) in die
Buchhaltung. Fremdbelege sind zum Beispiel: Eingangs-
rechnungen und Gutschriften von Lieferanten, Konto-
auszüge der Banken, Quittungen, Postbelege. Beispiele
für Eigenbelege sind: Kopien von Ausgangsrechnungen,
Lohn- und Gehaltslisten, Materialentnahmescheine, Spe-
senabrechnungen, selbst ausgestellte Quittungen und so