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Das große Unternehmer 1x1
Eröffnungsbilanz auflösen
Diese Eröffnungsbilanz wird nun für die laufende
Buchungstätigkeit in einzelne Konten aufgelöst.
Dabei gilt: Die Beträge der Aktivseite werden im Soll auf
den Aktivkonten, die Beträge der Passivseite im Haben auf
den Passivkonten gebucht.
Wenn wir aber nun das ernst nehmen, was bei der Erläu-
terung zum Buchungssatz gesagt wurde, dann erscheint
bei der Auflösung das System der doppelten Buchführung
inkonsequent. Wir müssen ja buchen: SOLL an SOLL und
HABEN an HABEN.
Das Eröffnungsbilanzkonto
In manchen Schulbüchern zur Buchführung und auch in
einigen Kontenrahmen (zum Beispiel dem GKR) wird das
„ Eröffnungsbilanzkonto“ erwähnt. Mithilfe dieses Kontos
versucht(e) man diese Inkonsequenz zu beseitigen.
Zunächst bucht man
Aktivposten der Bilanz an Haben des Eröffnungsbilanz-
kontos beziehungsweise
Soll des Eröffnungsbilanzkontos an Passivposten der
Bilanz.
Anschließend kann das Eröffnungsbilanzkonto aufgelöst
werden mit folgenden Buchungssätzen:
Soll Aktivkonto an Haben Eröffnungsbilanzkonto und
Soll Eröffnungsbilanzkonto an Haben Passivkonto.
In der Praxis spart man sich das heute meist. Wird die
Buchhaltung per EDV gemacht, tritt dieses Eröffnungsbi-
lanzkonto sowieso kaum in Erscheinung. Die sogenannten
Eröffnungsbilanzbuchungen finden über sogenannte
Saldovorträge statt. Zu Beginn eines Geschäfts (oder zu
Beginn der Arbeit mit der EDV-Buchhaltung) werden diese
manuell aus der Bilanz (oder dem Inventar) übernommen.
Später können Saldovorträge automatisch gebucht werden,
denn eine Schlussbilanz ist dann ja bereits vorhanden.
Schlussbilanz
Die Schlussbilanz hat auch gleichzeitig die Eröffnungs-
bilanz zu sein! Diese Doppelfunktion nennt man auch
„Bilanzzusammenhang“, „Bilanzidentität“ oder „formelle
Bilanzkontinuität“. Der Gesetzgeber hat dies in den Bewer-
tungsgrundsätzen des HGB festgeschrieben.