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Das große Unternehmer 1x1 Buchhaltungspraxis
§ 252 HGB
(1) Bei der Bewertung der im Jahresabschluss ausgewie-
senen Vermögensgegenstände und Schulden gilt insbeson-
dere Folgendes:
1. Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäfts-
jahrs müssen mit denen der Schlussbilanz des vorherge-
henden Geschäftsjahrs übereinstimmen. …
Buchen auf Bestandskonten
Ist die Eröffnungsbilanz in Konten aufgelöst, so kann ge-
bucht werden. Beim Buchen handelt es sich um das Erfas-
sen der laufenden Geschäftsvorfälle. Früher hat man diese
aufgeschrieben (in Bücher eingetragen). Heute gibt man
diese Buchungssätze in Dialogmasken am Computer ein.
Dabei werden die Bestandskonten insofern verändert, als
immer zwei Konten gleichzeitig berührt werden, und zwar
(mindestens) ein Mal auf der Soll- und ein Mal auf der
Haben-Seite eines Kontos. Ist eine Buchungsperiode been-
det (Monat, Quartal, Jahr) oder soll ein Zwischenabschluss
erstellt werden, so werden die Konten abgeschlossen und
in die Schlussbilanz (oder Zwischenbilanz) übertragen.
Buchen
Als Beispiel soll der Vorgang dienen, der bereits im vor-
angegangenen Kapitel zur Erläuterung des Buchungssatzes
herhalten musste: Von der Bank wurde ein Geldbetrag ab-
gehoben und in die Kasse gelegt.
Der Buchungssatz lautet: Kasse (Soll) an Bank (Haben)
1.000 Euro.
Auf den Konten tragen Sie – in der gleichen Reihenfolge:
erst Soll, dann Haben
– diese Vorgänge entsprechend ein. Ein kurzer Verweis auf
das Gegenkonto erleichtert die Übersicht und die Suche
nach Fehlern.
Buchen ist also gar nicht so schwierig. Haben Sie das Prinzip
einmal begriffen, konzentrieren Sie sich fast ausschließlich