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Das große Unternehmer 1x1
Eine solche Kalkulation könnte folgendermaßen aussehen:
Produkt Liegedreirad „Senior“
Lieferant TrioMobil GmbH
Einkaufspreis 1.175,00
+ Bezugskosten (Fracht etc.) 90,00
Einstandspreis 1.265,00
+ Allg. Kostenzuschlag 12,5 % 158,13
+ Gewinnzuschlag 22,5 % 284,63
Verkaufspreis 1.707,75
So wichtig der Verkaufspreis für den Fortbestand des
Unternehmens ist, so wichtig ist der Einstandspreis für den
Buchhalter. Warenbestände und Wareneingang werden in
der Buchhaltung zum Einstandspreis bewertet. Das heißt:
Der Warenpreis plus alle Bezugskosten, aber ohne Kalku-
lationszuschläge wird zur Wertermittlung (zum Beispiel
bei der Bilanz, aber auch bei Unternehmensbewertungen)
herangezogen. Außerdem verlangt der Gesetzgeber eine
vorsichtige Bewertung der Vermögensgegenstände (dazu
gehört auch das Vorratsvermögen).
§ 252 Abs. 1 HGB
(4) Es ist vorsichtig zu bewerten, namentlich sind alle
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschluss-
stichtag entstanden sind, zu berücksichtigen, selbst wenn
diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag
der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind ...
§ 253 HGB
(1) Vermögensgegenstände sind höchstens mit den
Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um
Abschreibungen ... anzusetzen. Verbindlichkeiten sind zu
ihrem Rückzahlungsbetrag ... anzusetzen.
Statt Einstandspreis (für das einzelne Produkt) spricht man
auch von „Anschaffungskosten“. In Produktionsbetrieben
ist die Bezeichnung „Herstellungskosten“ üblich, da ja das
zu verkaufende Produkt erst noch hergestellt werden muss.
Die Kostenträgerrechnung
Die Kalkulation von Waren ist Thema der Kostenträger-
rechnung (genauer: der Kostenträger-Stückrechnung). Sie
ist auch selten so einfach durchzuführen, wie das im obi-
gen Beispiel dargestellt wurde.