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Das große Unternehmer 1x1 Buchhaltungspraxis
schwierig. Außerdem verlangt das Finanzamt in den amtli-
chen Formularen den getrennten Ausweis der Steuerbeträ-
ge, so dass eine getrennte Verbuchung unumgänglich ist.
Es wird in der Buchhaltung sowohl ein Konto für die Vor-
steuer als auch für die Umsatzsteuer eingerichtet. Das Vor-
steuerkonto schließt man dann über das Umsatzsteuerkon-
to ab und ermittelt so die Zahllast, d. h. den Betrag, der an
das Finanzamt abzuführen ist.
Die Buchung für einen Wareneingang sieht unter Berück-
sichtigung der Umsatzsteuer folgendermaßen aus:
5200 Wareneinkauf 4.000 Euro und
1405 Anrechenbare Vorsteuer 19 % 760 Euro
an 3310 Verbindlichkeiten 4.760 Euro.
Die Buchung für einen Warenverkauf sieht unter Berück-
sichtigung der Umsatzsteuer folgendermaßen aus:
1200 Forderungen 10.115 Euro
an 4000 Umsatzerlöse 8.500 Euro und
3805 Umsatzsteuer 19 % 1.615 Euro
Der Saldo, der sich auf dem Konto 3805 Umsatzsteuer beim
Abschluss ergibt, ist die Zahllast an das Finanzamt. Auf T-
Konten sieht das Beispiel folgendermaßen aus:
Diese Form der Umsatzsteuerverbuchung wird auch als
„Nettoverfahren“ bezeichnet. Das Bruttoverfahren ver-
zichtet auf eine Einzelberechnung der Umsatzsteuer. Hier
werden alle Beträge brutto auf den entsprechenden Konten
verbucht und erst zum Ende des Voranmeldungszeitraums
aus den Konten herausgezogen. Dies ist nur sinnvoll bei
kleineren Betrieben mit wenigen Rechnungen beziehungs-
weise im Einzelhandel dort, wo die Umsatzsteuer noch
nicht gesondert herausgerechnet wird.
Umsatzsteuer ist natürlich nicht nur bei Warenbuchungen
zu berücksichtigen. Jede Rechnung, die in einem Unter-