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Das große Unternehmer 1x1 Buchhaltungspraxis
nehmen geschrieben wird (Ausgangsrechnungen) oder
hereinkommt (Eingangsrechnungen), ist auf Umsatzsteuer
hin zu prüfen.
Zahlungen an das Finanzamt sind relativ zügig zu leisten.
Nicht ganz so zügig geht der umgekehrte Weg. In beiden
Fällen kann es vorkommen, dass zu einem Abschlusszeit-
punkt (Monats-, Quartals-, Jahresende) eine Zahllast an
das Finanzamt noch offen steht oder vom Finanzamt noch
Zahlungsüberhänge zu erwarten sind. Dann wird die Zahl-
last an das Finanzamt über sonstige Verbindlichkeiten, der
Zahlungsüberhang über sonstige Forderungen in der Bilanz
abgeschlossen.
Die Verbuchung der Zahllast auf sonstige Verbindlichkeiten
nennt man auch „Passivierung“ (nach der Passivseite der
Bilanz, auf der hier gebucht wird), die Verbuchung des
Überhangs auf sonstige Forderungen nennt man auch
„Aktivierung“ (nach der Aktivseite der Bilanz).
Sonstige Unternehmenssteuern
Jedes Unternehmen muss sich mit einer Vielzahl von Steu-
ern auseinandersetzen. Die Umsatzsteuer ist die gängigste
neben den Einkommenssteuern. Man unterscheidet grund-
sätzlich in:
aktivierungspflichtige Steuern (zum Beispiel Grunder-
werbssteuer)
Aufwandsteuern (u. a. Gewerbesteuer, KfZ-Steuer,
Wechselsteuer)
Personensteuern (Einkommen- und Kirchensteuer, Ver-
mögenssteuer, Körperschaftssteuer).
Aufwandsteuern sind Aufwendungen des Unternehmens,
die den Gewinn mindern (oder den Verlust vergrößern).
Sie sind erfolgsbeeinflussend und daher auch auf Erfolgs-
konten zu buchen und über die Gewinn- und Verlustrech-
nung abzuschließen. Die Kfz-Steuer wird folgendermaßen
verbucht:
6570 Kfz-Steuer an 1800 Bank