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Das große Unternehmer 1x1
Bei den Personensteuern ist das nicht so einfach fest-
zulegen. Sie betreffen die Person des Unternehmers und
werden über das Privatkonto abgeschlossen. Deswegen
werden sie auch „Privatsteuern“ genannt. Die Buchung der
Einkommensteuer für den Unternehmer lautet:
2100 Privatkonto an 1800 Bank
Kapitalgesellschaften (wie die AG oder GmbH) zahlen keine
Einkommensteuer, dafür aber Körperschaftssteuer. Da bei
Kapitalgesellschaften kein Kapitalkonto vorhanden ist,
wird über ein besonderes Abgrenzungskonto zwischen-
gebucht. Auch hier findet dann ein Abschluss über die
Gewinn- und Verlustrechnung statt.
Die Vermögenssteuer kann sowohl bei Personen als auch
bei Kapitalgesellschaften anfallen. Entsprechend wird
dann auch gebucht: im ersten Fall über das Privatkonto, im
zweiten Fall über das Zwischenkonto.
Zusammenfassend kann gesagt werden:
Aktivierungspflichtige Steuern sind kein Aufwand,
sondern Anschaffungsnebenkosten. Sie erhöhen den
Wert einer Sache.
Aufwandsteuern gehen in die Kalkulation der Erzeug-
nisse ein. Sie mindern einerseits den Gewinn, anderer-
seits aber auch den Aufwand an Personensteuern.
Wichtig
Personensteuern dürfen nicht den steuerpflichtigen
Gewinn mindern. Sie sind „aus dem Gewinn“ zu
zahlen.