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Das große Unternehmer 1x1 Abschlusstechnik
Ein Teil der Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens unter-
liegt also der Abnutzung. Durch ständigen Gebrauch tritt
eine Wertminderung ein. Diese Wertminderung ist in der
Buchhaltung zu erfassen. Normalerweise tritt die Wert-
minderung planmäßig und regelmäßig ein. Es kann aber
auch zu einer außerordentlichen Abnutzung kommen. Wird
ein Pkw für den Außendienst ständig genutzt, so verliert
er im Laufe der Zeit und je nach Einsatz an Wert. Diese
Abnutzung kann durch regelmäßige Abschreibung glei-
cher Beträge oder aber auch durch Abschreibung abhängig
von der Nutzung (zum Beispiel der km-Leistung) erfasst
werden. Da die Lebensdauer eines Pkws nicht unbegrenzt
ist und einigermaßen genau angegeben werden kann, ist es
nicht schwer, in diesem Fall einen regelmäßigen Abschrei-
bungsmodus zu finden. Ereignet sich ein Unfall, bei dem
der Pkw geschädigt oder gar zerstört wird, so findet auch
eine größere Wertminderung als normalerweise statt.
Diese kann durch eine Sonderabschreibung ebenfalls
erfasst werden.
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WISO-Tipp
Welche Güter in welchen Zeiträumen abgeschrieben
werden dürfen, regelt eine amtliche Tabelle, von der
im Normalfall nicht abgewichen werden kann. Beach-
ten Sie, dass sich diese offiziellen AfA-Tabellen häufig
ändern. Im Zweifel lohnt es, beim Finanzamt nachzu-
fragen oder sich die gerade gültige Tabelle im Internet
(www.bundesfinanzministerium.de) zu besorgen.
Lineare Abschreibung und Leistungsabschreibung sind
neben der „Außergewöhnlichen Abschreibung“ (z. B. bei
außergewöhnlicher technischer oder wirtschaftlicher Ab-
nutzung) die einzig erlaubten Abschreibungsmöglichkei-
ten. Die degressive Abschreibung wurde zum 31.12.2007
abgeschafft. Die Sofortabschreibung bei geringwertigen
Wirtschaftsgütern und die Poolabschreibung (Sammelpos-
tenbildung – erst ab 1.1.2008) sind spezielle Sonderfälle,
die in diesem Kapitel ebenfalls behandelt werden.