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Das große Unternehmer 1x1
Weitere Abschreibungsmethoden
Die im Beispiel benutzte lineare Abschreibung ist zwar die
gängigste Form der Abschreibung, aber nicht die einzig
mögliche. An weiteren Abschreibungsarten gibt es:
die geometrisch degressive Abschreibung (Abschrei-
bung in fallenden Beträgen)
die arithmetisch degressive (oder digitale) Abschrei-
bung (Abschreibung in fallenden Beträgen)
die progressive Abschreibung (Abschreibung in stei-
genden Beträgen)
die Leistungsabschreibung (Abschreibung nach Leis-
tungseinheiten)
Zunächst ist festzuhalten, dass die digitale und die pro-
gressive Abschreibung nach unserem Steuerrecht nicht
zulässig sind.
§ 7 EStG
1) Bei Wirtschaftsgütern, deren Verwendung oder Nutzung
durch den Steuerpflichtigen zur Erzielung von Einkünften
sich erfahrungsgemäß auf einen Zeitraum von mehr als
einem Jahr erstreckt, ist jeweils für ein Jahr der Teil der
Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzusetzen, der bei
gleichmäßiger Verteilung dieser Kosten auf die Gesamt-
dauer der Verwendung oder Nutzung auf ein Jahr entfällt
(Absetzung für Abnutzung in gleichen Jahresbeträgen). Die
Absetzung bemisst sich hierbei nach der betriebsgewöhn-
lichen Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts. … Im Jahr der
Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsguts vermin-
dert sich für dieses Jahr der Absetzungsbetrag nach Satz
1 um jeweils ein Zwölftel für jeden vollen Monat, der dem
Monat der Anschaffung oder Herstellung vorangeht ... Bei
beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, bei
denen es wirtschaftlich begründet ist, die Absetzung für
Abnutzung nach Maßgabe der Leistung des Wirtschafts-
guts vorzunehmen, kann der Steuerpflichtige dieses
Verfahren statt der Absetzung für Abnutzung in gleichen
Jahresbeträgen anwenden, wenn er den auf das einzelne
Jahr entfallenden Umfang der Leistung nachweist. Abset-
zungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaft-
liche Abnutzung sind zulässig ...
Bei der linearen Abschreibung gehen wir von einem
Abschreibungsbetrag aus, der nach einem gleichbleibenden
Prozentsatz vom Anschaffungswert berechnet wurde. Bei
der degressiven Abschreibung haben wir ebenfalls einen
Prozentsatz, der sich nicht verändert. Berechnet wird der
Betrag aber vom jeweiligen Restwert. Eine Abschreibung