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Das große Unternehmer 1x1
Die Abgrenzung
Ein wichtiger zeitlicher Rahmen ist das Geschäftsjahr. Die-
ses hält sozusagen die gesamte Buchhaltung zusammen.
Am Ende des Geschäftsjahres steht der Jahresabschluss, der
mit seiner Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung
gleichzeitig wieder den Start für das neue bildet. Quartale
und Monate sind weitere zeitliche Rahmen innerhalb des
Geschäftsjahres. Soll die Buchhaltung aussagefähig sein, so
müssen alle Vorfälle auf diesen Rahmen abgestimmt sein.
Dass dies nicht immer leicht ist, zeigt das folgende Beispiel:
Als Einsteiger in das Gebiet der Buchführung hat man
manche komplexen Probleme der doppelten Buchführung
noch nicht im Blick. Erst bei näherer Betrachtung tauchen
diese dann auf. So wird vielen erst deutlich, dass Buchfüh-
rung immer zeitbezogen ist, wenn sie sich konkret damit
auseinandersetzen. Es reicht nicht, einen Vorgang „irgend-
wie“ gebucht zu haben, der Vorgang muss auch in einem
richtigen Zusammenhang stehen. Damit kommen wir zu
der Problematik der zeitlichen Abgrenzungen.
sind, um zu verhindern, dass in der nächsten Zukunft der
Wertansatz dieser Vermögensgegenstände auf Grund von
Wertschwankungen geändert werden muss.
Aus steuerlicher Sicht sind lediglich Teilwertabschrei-
bungen zulässig, da sich der Wert des Umlaufvermögens
in der Regel nicht durch Zeitlauf oder Nutzung mindert.
Voraussetzung für die Abschreibung ist eine „voraussicht-
lich dauernde Wertminderung“, die beispielsweise durch
Beschädigung oder auch neue Technologien eintreten
kann. Saisonale Schwankungen im Absatzmarkt sind dage-
gen noch kein Grund für eine Abschreibung.
In § 6 (1) Nr. 2 Satz 3 EStG auf § 6 (1) Nr. 1 Satz 4 EStG
wird dazu die Nachweispflicht des Steuerpflichtigen
hinsichtlich der dauernden Wertminderung verlangt. Bei
einer erneuten Wertsteigerung muss jedoch wieder auf die
ursprünglichen Werte zugeschrieben werden.