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301
Das große Unternehmer 1x1 Abschlusstechnik
Beispiel
Am 1.6. wird die Kfz-Steuer (450 Euro) für „ein“
ganzes Jahr bezahlt.
Am 15.1. bekommen wir die Darlehenszinsen (375
Euro) für das letzte Quartal des vorangegangenen
Jahres.
In beiden Fällen gerät bei einer normalen Buchung der
zeitliche Rahmen durcheinander. Im ersten Fall zahlen wir
im laufenden Geschäftsjahr mehr, als dafür eigentlich an-
fällt. Wir haben für das folgende Geschäftsjahr bereits für
fünf Monate Kfz-Steuer vorausgezahlt. Im zweiten Beispiel
fallen Erträge an, die in das vorangegangene Geschäftsjahr
gehören. Wird in beiden Fällen nichts unternommen, treten
Verfälschungen des tatsächlichen Jahresergebnisses auf.
Deshalb muss im ersten Fall ein halbes Jahr Steuer heraus-
gerechnet und vom eigentlichen Betriebsergebnis „abge-
grenzt“ werden. Im zweiten Fall muss im alten Jahr noch
eine Buchung erfolgen, obwohl die Zahlung noch nicht
erfolgt ist. Im ersten Beispiel liegen eine Zahlung und ein
Aufwand vor, die nicht nur das laufende Geschäftsjahr be-
treffen, sondern auch schon das folgende. Im zweiten Fall
haben wir einen Ertrag, aber noch keine Zahlung im alten
Geschäftsjahr.
Damit haben wir zwei verschiedene Vorfälle erfasst, die uns
eine Differenzierung der zeitlichen Abgrenzungen ermög-
lichen:
Einnahmen und Ausgaben erfolgen im „alten Jahr“ –
also vor dem Bilanzstichtag -, der Ertrag oder der Auf-
wand liegen aber eigentlich im „folgenden Jahr“ – nach
dem Bilanzstichtag. Hier spricht man von „Sonstigen
Forderungen“ oder „Sonstigen Verbindlichkeiten“.
Ist es genau umgekehrt – Ausgaben und Einnahmen
liegen im alten Jahr (vor dem Bilanzstichtag) -, so
müssen diese Vorgänge per „Rechnungsabgrenzung“
in der Bilanz ergebnisneutral untergestellt werden. Je
nachdem, ob die Aktiv- oder die Passivseite betroffen
ist, spricht man von „aktiver Rechnungsabgrenzung“
oder „passiver Rechnungsabgrenzung“.