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Das große Unternehmer 1x1 Abschlusstechnik
Bewertungen in der Bilanz
Die Bilanz wurde bereits in einem einführenden Kapitel –
zusammen mit der Inventur – besprochen. Das Thema Be-
wertungen kam in einigen Abschnitten bereits einige Male
zur Sprache. Im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss
muss es aber noch einmal aufgegriffen werden.
Folgende Fragen zeigen exemplarisch, welche Überlegun-
gen beim Jahresabschluss angestellt werden müssen:
Die Artikel am Lager stammen aus unterschiedlichen
Lieferungen, die zu unterschiedlichen Preisen bezogen
wurden. Welchen Preis nimmt man für die Bewertung
des Lagerbestandes an?
Wie werden Wertpapiere und Devisen behandelt? Wel-
cher Kurs ist hier anzunehmen?
Es gibt Kunden, die schon lange nicht mehr zahlen. Bei
einigen läuft möglicherweise schon das Mahnverfah-
ren. Wie sind diese Forderungen zu bewerten?
Gesetzliche Grundlagen
Das HGB gibt in den Paragrafen 252 – 256 genaue Bewer-
tungsvorschriften. Einige Stellen daraus wurden bereits
zitiert. Eine vollständige Wiedergabe ist wenig sinnvoll,
dafür aber eine Zusammenfassung der wichtigsten Regeln:
1. Die Eröffnungsbilanz des neuen Jahres und die Schluss-
bilanz müssen übereinstimmen.
2. Bei der Bewertung ist von der Fortführung der Unter-
nehmenstätigkeit auszugehen (wenn nicht eindeutig
etwas anderes abzusehen oder beschlossen ist).
3. Alle Vermögensgegenstände müssen „einzeln“ bewer-
tet werden.
4. Es muss vorsichtig bewertet werden. Alle am Ab-
schlussstichtag bekannten oder entstandenen Risiken
sind in die Bewertung einzubeziehen.
5. Gewinne dürfen nur berücksichtigt werden, wenn sie
am Abschlussstichtag realisiert sind.
6. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen zu berück-
sichtigen (siehe dazu den Abschnitt „Zeitliche Abgren-
zungen“ in diesem Kapitel).
7. Einmal angewandte Bewertungsmethoden müssen
auch in Zukunft beibehalten werden.