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Das große Unternehmer 1x1
Der Buchhalter/die Buchhalterin erledigt das mit.
Im Personalbüro findet die Lohn- und Gehaltsbuchhal-
tung statt.
Der Steuerberater/die Steuerberaterin haben diese
Dienstleistung übernommen.
Für die erste Variante spricht, dass ein Buchhalter bereits
nötiges Grundwissen für diese Vorgänge mitbringt und sich
leichter in die Materie einarbeitet als etwa eine Bürofach-
kraft, die so etwas noch nie gemacht hat. Allerdings kann
es auch leicht zu einer Arbeitsüberlastung führen. Wenn
die Buchhalterin sowieso schon gut ausgelastet ist (das
ist in kleinen und mittleren Betrieben gar nicht so selten),
dann bringt die Übernahme der Lohnbuchhaltung oft eine
Arbeitssituation, die auf Dauer so nicht haltbar ist.
In solch einem Fall ist es sinnvoller, die zweite Variante zu
wählen und die Lohnbuchhaltung einer anderen Kraft, die
auch die Personalverwaltung macht, zu übergeben. Diese
kann dann (in Grenzen) auch als Vertretung für die Buch-
haltung eingearbeitet werden, und umgekehrt kann der-
jenige, der normal die Buchhaltung macht, die Vertretung
für die Lohnabrechnung übernehmen. Da gerade in kleinen
Betrieben das Personal knapp ist und Vertretungen oft nur
sehr unbefriedigend geregelt werden, bietet sich damit
eine gute Chance für einen reibungslosen Betriebsablauf
auch in Zeiten von natürlicher Personalknappheit (Urlaubs-
zeit, Krankheitszeiten).
Ist das nicht zu realisieren, sollte die Lohnabrechnung
ausgelagert werden. Die Steuerberater bieten so etwas in
der Regel an, manchmal auch andere Dienstleister. Neuer-
dings ist diese Hilfeleistung sogar über das Internet zu
haben. Der Vorteil ist, dass die regelmäßige Einarbeitung
in die immer wieder neuen Sozialversicherungsregelungen
unterbleiben kann. Andererseits geht auch ein gutes Stück
Kompetenz verloren, und zusätzliche fixe Kosten entstehen
dadurch auch.
Welche Lösung gewählt werden soll, ist also gut abzu-
wägen. Da Software für die Lohnabrechnung heute nicht
mehr unerschwinglich ist und viel manuelle Arbeit ein-
spart, sollte die Variante 1 (Buchhalter/in) oder Variante 2
(Personalbüro) nicht vorschnell verworfen werden.
Wer ist verantwortlich für das Personal?
Lohn- und Gehaltsabrechnung sind die eine Seite der Me-
daille. Sobald aber Personal eingesetzt wird, treten auch
andere Aufgaben in diesem Zusammenhang auf. Viele ge-