manual

316
Das große Unternehmer 1x1
Unternehmens vermitteln. Natürlich sollte eine solche
Anzeige auch alle wichtigen Informationen enthalten.
In eine Stellenanzeige gehören:
die Bezeichnung der ausgeschriebenen Stelle
(möglichst fett und deutlich lesbar). Es ist das erste,
was dem Stellensuchenden ins Auge fällt – erst danach
liest er das Kleingedruckte, wenn überhaupt!
die Hauptaufgaben der zu besetzenden Stelle. Nicht
immer ergeben sich die Aufgaben aus der Bezeichnung.
„Mitarbeiter/in für den Verkauf“ sagt noch lange nichts
darüber aus, was dort zu tun ist. Auftragserfassung,
Kundenbetreuung, Akquise, Kundenbesuche, Fakturie-
rung etc. sind Aufgaben, die dort anfallen können. In
den meisten Fällen sind die Aufgaben aber arbeitsteilig
differenziert. Der Bewerber sollte sie kennen.
Anforderungskriterien. Wenn Sie eine/n „Mitarbeiter/
in für die Buchhaltung“ suchen, dann ist es nicht uner-
heblich, was für Voraussetzungen verlangt werden.
Wird Abschlusssicherheit verlangt? Ist die Qualifizie-
rung als Bilanzbuchhalter nötig? Oder reichen einfache
Buchhaltungskenntnisse, weil es nur um die Buchungs-
erfassung geht?
Informationen über das Unternehmen. Die Bewerber
sollten wissen, wo sie sich bewerben. MultiVac GmbH
sagt beispielsweise gar nichts aus. Vielleicht ist das
Unternehmen in Branchenkreisen bekannt, vielleicht
in der Region. Sie können aber nicht davon ausgehen,
dass jeder Interessierte das weiß.
Kontaktdaten für die Bewerbung. Vergessen Sie nicht
die Anschrift (lachen Sie nicht, es sind immer wieder
solche Anzeigen zu finden!). Sie können auch eine
Kontaktperson, gegebenenfalls mit Telefonnummer, für
Rückfragen angegeben ist. Sind besondere Unterlagen
erwünscht, die normalerweise nicht zu einer Bewer-
bung gehören, dann ist dies ebenfalls zu erwähnen. Der
gewünschte Eintrittstermin ist anzugeben. Gehaltsin-
formationen gehören allerdings in konkreter Form nicht
in eine Stellenanzeige (obwohl dies auch vorkommt).
Wünschen Sie allerdings, dass sich die Bewerber mit
ihren Gehaltsvorstellungen outen, so erwähnen Sie
dies in der Stellenanzeige ebenfalls (etwa „Bitte geben
Sie bei Ihrer Bewerbung Ihre Gehaltsvorstellung an“).