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Das große Unternehmer 1x1 Personalverwaltung
Ist der Arbeitsvertrag abgeschlossen? Spätestens zum
Arbeitsbeginn sollte dieser vom Arbeitnehmer und
Arbeitgeber unterschrieben sein.
Sind die wichtigen Unterlagen für die Lohn- oder
Gehaltsabrechnung (Steuerkarte, Sozialversicherungs-
ausweis, gegebenenfalls weitere nötige Bescheini-
gungen bei Mehrfachbeschäftigung, evtl. Aufent-
halts- und Arbeitserlaubnis, Kontonummer für
Gehaltszahlungen) vorhanden?
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WISO-Tipp
Einen unterschriebenen Arbeitsvertrag erst aushändi-
gen, wenn alle Unterlagen vorliegen.
Ist eine Gesundheitsprüfung erfolgt (bei bestimmten
Tätigkeiten erforderlich)?
Ist die Personalakte schon angelegt?
Personalakte
Sämtliche über einen Mitarbeiter im Betrieb geführten
schriftlichen Unterlagen werden in einer Personalakte ge-
sammelt. Das sind in der Regel:
die Bewerbungsunterlagen
der Arbeitsvertrag
gegebenenfalls ärztliche Gutachten, soweit für die
Stelle notwendig und vom Arbeitgeber angefordert
Protokollinformationen, wenn im Zusammenhang mit
der Bewerbung oder Mitarbeitergesprächen ein Proto-
koll geführt wurde
Unterlagen zu Abmahnungen, Disziplinarverfahren o. ä.
Steuerkarte, Sozialversicherungsausweis und ähnliche
Unterlagen.
Manche dieser Unterlagen sind evtl. an einem anderen Ort
abgelegt (z. B. Lohnbuchhaltung) oder liegen in digitaler
Form vor (im Computer, auf CD-ROM etc.). Sie gehören
dann trotzdem zur Personalakte.
Der Arbeitnehmer hat das Recht, jederzeit die Personal-
akte einsehen zu können (§ 83 BetrVG). Sind die Informa-
tionen nicht von sich aus dem Arbeitnehmer verständlich
(z. B. Kennzahlen und Abkürzungen in einem Datenbank-
system), so müssen sie vom Arbeitgeber erläutert werden.
Der Arbeitnehmer kann schriftliche Erklärungen abgeben
- die dann zur Personalakte hinzugefügt werden müssen