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Das große Unternehmer 1x1
- und er kann auch Berichtigungen verlangen, z. B. zu
Unrecht erfolgte Abmahnungen aus der Akte zu entfernen.
Der Arbeitnehmer darf den Betriebsrat zur Einsichtsnahme
hinzunehmen. Ein eigenständiges Einsichtsrecht hat der
Betriebsrat allerdings nicht.
Personalentwicklung
Haben Sie erst einmal Personal eingestellt und beschäf-
tigt, sollten Sie möglichst frühzeitig das Thema Personal-
entwicklung angehen. dazu zählen alle Maßnahmen, die
der individuellen beruflichen Entwicklung der Mitarbeiter
dienen und ihnen zur bestmöglichen Ausführung ihrer Auf-
gaben durch erforderliche Qualifizierungen verhelfen. Das
Thema ist sehr komplex und kann hier nicht in aller Breite
behandelt werden. Eine Checkliste hilft Ihnen aber über
den ersten Start hinaus schon weiter:
Stehen Ihren Mitarbeitern immer die aktuellsten In-
formationen zur Verfügung? Unterstützen Sie entspre-
chende Eigeninitiativen und verbauen Sie nicht die
Beschaffung durch rigide Vorschriften. Wenn Techni-
ker für Ihre Arbeit z. B. immer die jeweils aktuellsten
Datenblätter benötigen, so sollten Sie die Kosten dafür
übernehmen.
Ist die Qualifikation der Mitarbeiter ausreichend aktu-
ell? Schicken Sie Ihre Mitarbeiter auf Schulungen und
Informationsveranstaltungen. Das ist oft noch nicht
einmal kostenintensiv. So bieten beispielsweise die
Krankenkassen regelmäßige Informationen über Än-
derungen in der Gesetzgebung zur Sozialversicherung
und zur Abrechnungspraxis. Lassen Sie Mitarbeiter
aus der Buchhaltung und Lohnabrechnung regelmäßig
teilnehmen und qualifizieren Sie sich selbst, indem Sie
selbst gelegentlich solch eine Veranstaltung besuchen.
Unterstützen Sie den Wunsch der Mitarbeiter nach
weiterer Qualifizierung. Oftmals wird so etwas sogar
vom Arbeitsamt gefördert. Wenn es Ihnen möglich ist,
tragen Sie ebenfalls zur Finanzierung bei. Es ist dann
z. B. legitim, einen Vertrag zu machen, der den Mitar-
beiter zur Eigenbeteiligung verpflichtet, falls er das Un-
ternehmen vorzeitig und auf eigenen Wunsch verlässt.
Wichtige Qualifizierungen sollten Sie im Unternehmen
selbst durchführen; eigene Veranstaltung, direkt am
Arbeitsplatz (Training-on-the-Job), Materialien zur ei-
genständigen Weiterbildung bereitstellen (Selbstlern-
kurse o. ä.).