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Das große Unternehmer 1x1
zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Je nach
Betriebszugehörigkeit erhöhen sich die Fristen aber, wie
Sie folgender Tabelle entnehmen können:
Dauer der Betriebszuge-
hörigkeit
Kündigungsfristen
Ab 2 Jahre
1 Monat zum Ende des
Kalendermonats
Ab 5 Jahre
2 Monate zum Ende des
Kalendermonats
Ab 8 Jahre
3 Monate zum Ende des
Kalendermonats
Ab 10 Jahre
4 Monate zum Ende des
Kalendermonats
Ab 12 Jahre
5 Monate zum Ende des
Kalendermonats
Ab 15 Jahre
6 Monate zum Ende des
Kalendermonats
Ab 20 Jahre
7 Monate zum Ende des
Kalendermonats
Im Jahr 2007 hat der Europäische Gerichtshof festgestellt,
dass die Nichtberücksichtigung der Zeiten vor Vollendung
des 25. Lebensjahres (§ 622 Abs. 2 BGB gegen das Verbot
der Altersdiskriminierung verstößt. Das Gesetz wurde
trotzdem noch nicht geändert. Die Arbeitsgerichte rechnen
aber auch die Beschäftigungszeiten vor Vollendung des 25.
Lebensjahres inzwischen mit.
Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beider-
seits mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden.
Wichtige Gründe für eine außerordentliche Kündigung
können sein:
gefälschte Dokumente (Zeugnisse, Arbeitsbescheini-
gungen etc.)
grobe Beleidigung von Arbeitgeber, Vorgesetzen und
Mitarbeitern
Vortäuschen von Krankheiten
Eigenmächtiger Antritt von Urlaub
strafbare Handlungen während oder im Zusammen-
hang mit der Arbeit
Eine außerordentliche Kündigung kann auch nicht einfach
irgendwann ausgesprochen werden; das muss sehr zeitnah
geschehen. Innerhalb von 2 Wochen, nachdem Sie Kennt-
nis von dem Kündigungsgrund erhalten haben, müssen Sie
reagiert haben.