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Das große Unternehmer 1x1 Personalverwaltung
Für bestimmte Mitarbeiter besteht auch ein besonderer
Kündigungsschutz:
Mitarbeiterinnen während der Schwangerschaft und
bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung
sind grundsätzlich unkündbar.
Mitarbeiterinnen im Erziehungsurlaub
Vor der Kündigung von Schwerbehinderten muss die
Zustimmung des Schwerbehindertenvertreters im Un-
ternehmen und der Fürsorgestelle eingeholt werden.
Eine ordentliche Kündigung bei gewählten Arbeiter-
nehmervertretern (Betriebs- und Personalrat sowie Ju-
gend- und Auszubildendenvertretung) ist nicht mög-
lich. Eine außerordentliche Kündigung bei wichtigem
Grund allerdings sehr wohl.
Auszubildende in einem Berufsausbildungsverhältnis
können nur in der Probezeit (den ersten 3 Monaten)
gekündigt werden.
Das Kündigungsschutzgesetz (in der Fassung vom 25.8.1969,
zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19.11.2004) regelt
die wesentlichen Punkte für alle Formen der Kündigung.
Sie sollten sich damit vertraut machen, bevor Sie in die
Verlegenheit einer Kündigung kommen.
Es ist nicht nur für Kündigungen wichtig, hinsichtlich des
Arbeitsrechts auf dem Stand der aktuellen Entwicklung zu
sein, Zwar müssen Sie sich nicht in allen Details auskennen
wie ein Jurist, aber zumindest über die Grundlagen und die
Veränderungen, die der Gesetzgeber plant und durchführt,
sollten Sie informiert sein. Das erspart Ärger und in man-
chen Situationen auch Kosten.
Belege und Informationen
Jeder Buchhalter kennt den Satz „keine Buchung ohne Be-
leg“. Dies gilt – und vielleicht sogar im besonderen Maße
– auch für die Lohnabrechnung bzw. die Lohnbuchhaltung.
Tatsächlich zählt sie auch zu den Nebenbuchhaltungen der
Finanzbuchhaltung.
Informationen für die Abrechnung
Für die Abrechnung selbst werden zahlreiche Informatio-
nen benötigt, die man so nicht immer im Kopf hat. Für die
Lohn- und Gehaltsabrechnung ist es deshalb sinnvoll, diese
immer gesammelt griffbereit zu haben. Darüber mehr im
nächsten Abschnitt.