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Das große Unternehmer 1x1
Die Ermittlung der Firmenstammdaten ist nicht sehr auf-
wendig. Sie liegen in der Regel alle schon vor und müssen
nur noch zusammengestellt werden:
Der Firmenname ist sicherlich bekannt, die genaue
Bezeichnung müsste auf dem Briefpapier stehen, aber
mindestens aus dem Handelsregisterauszug zu ersehen
sein.
Die Betriebsnummer kann bei der Betriebsnummern-
stelle des Arbeitsamtes ...
... die Steuernummer beim Finanzamt (oder beim zu-
ständigen Steuerberater, der sie für die Anträge ja ken-
nen müsste) erfragt werden.
Beim Finanzamt gibt’s dann auch die Finanzamtsnum-
mer und deren Bankverbindung (steht auch im Steuerbe-
scheid).
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WISO-Tipp
Notieren Sie sich immer die Kontonummern (Finanz-
amt, Krankenkasse, Berufsgenossenschaft). Selbst wenn
Sie eine Einzugsermächtigung erteilt haben, kann es
zu Sonderrechnungen kommen, die nicht eingezogen
werden können. Vor allem das Finanzamt nimmt es da
ganz genau. Für diese Fälle haben Sie dann die Bank-
verbindung parat und müssen nicht suchen.
Umlagen
Für kleinere Firmen kann es dramatisch werden, wenn
die Entgeltfortzahlung an erkrankte oder in Mutterschutz
befindliche Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen greift.
Sechs Wochen lang müssen Löhne und Gehälter gezahlt
werden, bevor die Krankenkasse mit dem Krankengeld die
Lohnzahlungen ersetzt. Das kann gerade für kleine Unter-
nehmen problematisch sein, wenn sie zusätzlich Aushilfs-
kräfte einstellen müssen oder aufgrund fehlender Kapazi-
täten Aufträge nicht annehmen oder ausführen können.
Um für diese Fälle eine Entlastung der Betriebe zu errei-
chen, wurde ein System entwickelt, das eine Rückerstat-
tung des größten Teil dieser Entgeltfortzahlungen (60 - 80
Prozent) gewährleistet.