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Das große Unternehmer 1x1 Personalverwaltung
Zur jährlichen Lohnsumme müssen auch Aushilfslöhne (bis
400 Euro), steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags-
und Nachtarbeit hinzugerechnet werden. Nicht berück-
sichtigt werden müssen:
Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld
Erholungsbeihilfen
Beiträge zu Direktversicherungen (nur noch bis 2008!)
Zuwendungen zu Betriebsveranstaltungen
Der Beitrag wird jährlich rückwirkend für das abgelaufene
Vorjahr erhoben. Es gibt auch eine Beitragsbemessungs-
grenze, die aber von Berufsgenossenschaft zu Berufsge-
nossenschaft unterschiedlich ist und dort erfragt werden
sollte. Zur Ermittlung der konkreten Umlage muss ein
Lohnnachweis bei der zuständigen Berufsgenossenschaft
eingereicht werden. Ein entsprechendes Formular kann
dort auch angefordert werden. Der Beitragsbescheid
kommt dann bis Ende April des abgelaufenen Kalender-
jahres. Der späteste Fälligkeitstermin ist damit der 15. Mai
des laufenden Jahres.
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WISO-Tipp
Sie wissen nicht, welche Berufsgenossenschaft für Sie
zuständig ist? Rufen Sie irgendeine Berufsgenossen-
schaft an, dort wird man Ihnen gerne weiterhelfen.
Auch die für Sie zuständige Industrie- und Han-
delskammer oder Handwerkskammer hilft Ihnen, die
richtige zu finden.