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Das große Unternehmer 1x1
Krankenkassen
Situationen, wie sie noch im 19. Jahrhundert gang und
gäbe waren, dass Familien durch die Krankheit des Haupt-
verdieners in Not und Elend gerieten, sind heute so nicht
mehr denkbar. Mit längerer Krankheit und Arbeitslosigkeit
ist zwar immer noch in vielen Fällen eine Verschlechte-
rung der sozialen Situation des Arbeitnehmers und seiner
Familie verbunden, nicht aber in der Form, dass eine
extreme Notlage entsteht.
Dazu tragen die vier Sozialversicherungen bei, in denen
jeder Arbeitnehmer Pflichtmitglied ist:
Krankenversicherung
Pflegeversicherung
Rentenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Träger der Kranken- und Pflegeversicherung sind die zuge-
lassenen Krankenkassen. Seit dem 1.1.1996 kann jeder
Arbeitnehmer die Krankenkasse selbst wählen, unabhängig
vom Beschäftigungsort. Das kann auch die Kasse sein, bei
der der Ehepartner versichert ist oder bei der bisher eine
Familienversicherung existierte. Unter Umständen auch
eine private Krankenversicherung.