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Das große Unternehmer 1x1
Geringfügig Beschäftigte
arbeitet, dies aber regelmäßig, der übt eine „geringfügige
Beschäftigung“ aus oder genauer: ist ein „geringfügiges
Beschäftigungsverhältnis“ eingegangen. In der Umgangs-
sprache nennt man es lapidar 400-Euro Job (früher
630-Mark-Job). Daneben gibt es auch noch die geringfügig
kurzfristige Beschäftigung und eine steuerfreie Beschäfti-
gung.
Als so geringfügig stuft der Gesetzgeber diese Art von
Beschäftigungsverhältnissen nicht ein, denn sonst würde
er sich nicht die Mühe machen, die Gesetze so genau
auszuformulieren und immer wieder anzupassen (zuletzt
zum 1.4.1999). Ziel dieser Gesetzgebung ist es, den Miss-
brauch dieser Art von Arbeitsverhältnis zu verhindern.
Mit dem zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen
am Arbeitsmarkt wurde die sozialversicherungsrechtliche
und steuerliche Behandlung der geringfügigen Beschäfti-
gungen grundlegend geändert. Dieses Gesetz gilt seit dem
1.4.2003.
Dies vorweg, um den Inhalt dieses Kapitels zu umreißen.
Neben den steuerlichen und sozialversicherungsrechtli-
chen Gesichtspunkten spielt auch ein bisschen das Arbeits-
und Vertragsrecht in dieses Kapitel hinein.
Was wäre die Wirtschaft ohne die Aushilfen? In Saison-
zeiten, zur Überbrückung von Arbeitsspitzen aus welchem
Grund auch immer, zur Erledigung von Arbeiten, die eine
volle Kraft nicht erfordern, und aus vielen anderen Motiven
werden Arbeitnehmer benötigt, die nur eine bestimmte
Stundenanzahl und manchmal auch nur für eine bestimmte
Zeit arbeiten.
Nur nebenbei
Das Gastgewerbe oder die Land- und Forstwirtschaft sind
ohne sie überhaupt nicht zu denken. Mehr als 5 Millionen
Bundesbürger gehen einer geringfügigen Beschäftigung
nach, für 4,1 Millionen ist es die einzige Beschäftigung.
Frauen sind bei diesen „kleinen Arbeitsverhältnissen“
führend. Die Regierung hat im Zuge ihrer Reformbe-
mühungen diese Arbeitsverhältnisse als „Minijobs“ ins
Gespräch gebracht.
Eine normale Arbeitszeit liegt im Bereich von 35 bis 40
Wochenstunden. Von einer Teilzeitbeschäftigung spricht
man, wenn die Stundenzahl bei 18 bis 30 Wochenstunden
liegt. Natürlich sind auch Abweichungen nach oben oder
unten möglich. Wer nur mal ein paar Stunden nebenbei