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Das große Unternehmer 1x1 Personalverwaltung
Was heißt hier „berufsmäßig“?
An mehreren Stellen ist der Begriff berufsmäßig aufge-
taucht. Hier muss kurz erklärt werden, was damit gemeint
ist. Eine eindeutige gesetzliche Regelung gibt es nicht. Die
Sozialversicherungsträger gehen von einer vereinfachten
Regelung aus: Gelegentlich ausgeübte Beschäftigungen
sind von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung
und damit nicht berufsmäßig. Wiederholen sich solche
Beschäftigungen, ist allerdings von einer Berufsmäßigkeit
auszugehen.
Wer zahlt die Steuer?
Am einfachsten ist die Frage zu klären, wer die pauschale
Lohnsteuer im Falle einer geringfügigen Beschäftigung zu
übernehmen hat. Das ist in jedem Fall der Arbeitgeber.
§ 40 Abs. 3 EStG
Der Arbeitgeber hat die pauschale Lohnsteuer zu überneh-
men. Er ist Schuldner der pauschalen Lohnsteuer ... Der
pauschal besteuerte Arbeitslohn und die pauschale Lohn-
steuer bleiben bei einer Veranlagung zur Einkommensteuer
und beim Lohnsteuer-Jahresausgleich außer Ansatz. Die
pauschale Lohnsteuer ist weder auf die Einkommensteuer
noch auf die Jahreslohnsteuer anzurechnen.
Hat ein Arbeitnehmer etwa in den ersten drei Monaten
des Jahres verschiedene geringfügige Aushilfstätigkeiten
ausgeführt, für die die Arbeitgeber pauschale Lohnsteuer
gezahlt haben, und ab Mai des gleichen Jahres eine Voll-
zeitstelle angetreten und bis zum Jahresende ausgeübt, so
kann beim Lohnsteuerjahresausgleich nur diese Vollzeit-
tätigkeit berücksichtigt werden. Weder das Aushilfsgehalt
noch die darauf vom Arbeitgeber entrichtete pauschale
Lohnsteuer spielen bei der Steuererklärung eine Rolle.
Ist der 1. April 1999 der schwarze Tag für alle Unternehmer
– und Privatleute – gewesen, die Aushilfen beschäftigen?
Lohnt es sich überhaupt noch, Aushilfen einzusetzen oder
zahlt man besser den fest angestellten Mitarbeitern Über-
stunden- und Wochenendzulagen? Mal abgesehen davon,
dass man Mitarbeiter nicht über Gebühr auf Dauer über-
lasten kann, ist die Prüfung, ob nicht vielleicht doch eine
Steuerfreiheit vorliegt, eventuell viel sinnvoller.