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Das große Unternehmer 1x1
Meldung machen
Neu ist seit dem 1.4.2003 auch die Form der Meldung. Zu-
ständig ist allein die Bundesknappschaft. Sie hat für diese
Aufgabe eine Minijob-Zentrale eingerichtet. Die augen-
blickliche Kontaktadresse dazu lautet:
Minijob-Zentrale, Bundesknappschaft, 45115 Essen;
Service-Telefon 08000 / 2500504
Fax: 0201 / 384979797
E-Mail: minijob@minijob-zentrale.de
Internet: www.minijob-zentrale.de
Bisher bereits erfasste geringfügig entlohnte Beschäftigte
(mit einem monatlichen Arbeitsentgelt bis zu 325 Euro)
wurden von den Rentenversicherungsträgern an die Mini-
job-Zentrale übertragen.
... gefallene Hilfe
Hat eine Aushilfe einen Arbeitsunfall, so tritt die gesetzli-
che Unfallversicherung ein, denn sie ist eine reine Arbeit-
geberversicherung zugunsten aller Beschäftigten, auch
dann, wenn sie in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Ar-
beitslosenversicherung versicherungsfrei sind. Die Beiträ-
ge werden ausschließlich vom Arbeitgeber gezahlt. Selbst
Personen, die unentgeltlich tätig sind (etwa Schüler, die
ein Schulpraktikum absolvieren) oder die zufällig im Be-
trieb sind und eine Tätigkeit verrichten (etwa Besucher),
sind abgesichert.
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WISO-Tipp
Jeder Arbeitsunfall, bei dem im Betrieb jemand getö-
tet oder verletzt wird und mehr als 3 Tage arbeitsun-
fähig wird, muss vom Unternehmer binnen 3 Tagen
dem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (in
der Regel der Berufsgenossenschaft) gemeldet wer-
den. Dazu gehören auch Unfälle während Dienstreisen
und auf dem Weg von oder zur Arbeit.