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Das große Unternehmer 1x1
einer Zahl ermittelt. Diese Verteilungen sind unabhängig
davon, um welchen natürlichen Prozess es sich handelt.
Sie sind immer gleich, ob es sich nun um Tageseinnahmen,
Aushilfslöhne, Dauer von Geschäfts- und Dienstreisen oder
andere buchhalterische Werte handelt. Voraussetzung
ist nur, dass die untersuchte Zahlenmenge mehr als 500
Einzelzahlen umfasst. Weisen diese bei einer Prüfung eine
abweichende Verteilung auf, ist statistisch der Schluss
gestattet, der Steuerpflichtige habe mindestens teilweise
erfundene Zahlen verbucht.
Dazu kommt der sogenannte Zeitreihenvergleich, ein schon
länger bekanntes statistisches Prüfverfahren, das zuneh-
mend auch in die steuerliche Betriebsprüfung Einzug hält.
Grundlage: Ein Händler kann für seine Waren bei einem
im Wesentlichen gleichartigen Angebot nicht ständig neue
und vor allem nicht stark schwankende Preise verlangen.
Wenn der Betriebsprüfer für eine statistisch signifikante
Zahl der Wochen eines Prüfungsjahres aus den Waren-
einkäufen und Umsätzen den wöchentlichen Rohge-
winnaufschlagsatz ermittelt, dann ergibt sich daraus ein
ansetzbarer Wert für einen inneren Betriebsvergleich: Die
wöchentlichen Aufschlagsätze dürften in der Regel nur
einen relativ engen Schwankungsbereich haben. Ergeben
sich aber von Woche zu Woche stark voneinander abwei-
chende Rohgewinnaufschlagsätze, kann der Finanzbeamte
annehmen, dass der Steuerpflichtige geschummelt hat.
Zeigen sich bei solchen statistischen Prüfungsmethoden
Unzulänglichkeiten, so deutet dies darauf hin, dass die
Buchführung trotz äußerlicher Ordnungsmäßigkeit inhalt-
lich falsch ist. Und dann geht’s los ...
Selbst das neue Formular EÜR dient, wie WISO aus der
Steuerverwaltung zuverlässig erfuhr, weniger der Verein-
fachung (was öffentlich gerne behauptet wurde) als dem
automatisierten Auffinden von Kandidaten, bei denen eine
Prüfung lohnt.
Als ELSTER für die elektronische Übertragung von Steu-
erdaten eingeführt wurde, waren viele voll des Lobes:
Endlich, so hatte es den Anschein, wollte die Finanzver-
waltung die Anmeldung und die Erklärung von Steuern
erleichtern. Für Lohn- und Umsatzsteuervoranmeldung
wurde das Verfahren gar zur Pflicht. Immerhin nutzten
zuletzt fast 5 Millionen Steuerzahler den neuen Weg allein
für ihre jährliche Einkommensteuererklärung. Grund: Tipp-
fehler von Sachbearbeitern der Finanzverwaltung wurden
ausgeschlossen – nicht mehr jeder vierte Bescheid war
falsch – und Rückzahlungen kamen schneller.