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Das große Unternehmer 1x1 Finanzamt
Heimlich wurde ELSTER für die Einkommensteuererklä-
rung inzwischen zum flächendeckenden Datenschnüffler
aufgebohrt. Typisches Beispiel: der Verpflegungsmehrauf-
wand. Bisher bekamen Arbeitnehmer im Außendienst von
ihrem Unternehmen bescheinigt, an wie vielen Tagen sie
wie lange woanders gearbeitet hatten - etwa Handwerker
auf Baustellen. Dem Finanzamt genügten diese Zahlen
und die Vorlage der Bescheinigung, um den Aufwand
fürs Essen unterwegs pauschal anzuerkennen. Daran hat
sich auch nichts geändert, wenn man seine Steuererklä-
rung weiter (oder wieder) als Papierformular abgibt. Will
man aber ELSTER nutzen, will der Fiskus heute die Daten
einzeln aufgeschlüsselt haben. Für einen Handwerker,
der beispielsweise das Jahr über auf 100 verschiedenen
Baustellen war, bedeutet das: Er muss 100 elektronische
Zeilen mit genauen Zeit- und Ortsangaben ausfüllen.
Die Finanzbehörden können so ein „Bewegungsbild“ des
Betroffenen abspeichern, dessen weitere Verwendung im
Dunklen liegt. Immerhin lassen sich solche Daten aber mit
anderen Belegen (etwa den Verbindungsnachweisen für
Telefonate) abgleichen.
Die amtliche Überwachung nimmt von Jahr zu Jahr zu.
Gleichwohl sind die Ergebnisse bisher wenig berauschend:
Im Durchschnitt bringen es Steuerfahnder nach dem nicht
selten aufwendigen Einsatz bei kleinen Unternehmen auf
11.000 Euro Nachzahlung. Vergleichsweise lohnender
sind Außenprüfungen bei Großunternehmen: Dort wird
im Schnitt das 25fache an Nachzahlungen fällig. Und im
Verhältnis ist dort der Aufwand obendrein oft geringer,
weil die Unterlagen meist ordentlicher geführt werden als
bei Kleingewerbetreibenden und Freiberuflern.
Wer muss mit einer Prüfung rechnen?
Obwohl das Finanzamt durch Kontenabfrage und Auto-
matisierung neue Möglichkeiten hat, gibt es Grenzen für
die Steuerschnüffler. Zeit- und Personalmangel zwingen
die Sachbearbeiter dazu, sich auf Plausibilitätsprüfungen
zu konzentrieren und an festen Prüfungsgrundsätzen zu
orientieren. Bei der Bearbeitung der Steuerfälle soll auf
das Wesentliche abgestellt werden. Also muss sich der
Aufwand nach dessen steuerlicher Bedeutung richten. So
gibt es eine bundeseinheitliche Vorgabe, wie viele Anträge
(abhängig von der Höhe der Einkünfte) sorgfältig zu prüfen