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Das große Unternehmer 1x1 Finanzamt
barkeit digitaler Unterlagen“ durch Datenzugriff prüfen:
Firmeninterne Daten können von Außenprüfern nach den
unterschiedlichsten Kriterien durchsucht und ausgewertet
werden. Speziell dafür wurden die Notebooks der rund
14.000 Außenprüfer mit der schon 1984 vom Kanadischen
Rechnungshof entwickelten und immer weiter verfeinerten
Software IDEA (Interactive Data Extraction and Analysis)
aufgerüstet. Die sogenannte Schnüffelsoftware kann
riesige Datenmengen durchsuchen und analysieren, etwa
ob für Rechnungspositionen nicht die richtige oder gar
keine Umsatzsteuer ausgewiesen wurde oder ob zwischen
Inventarwerten aus der Lagerhaltung und Ausgangsrech-
nungen Differenzen bestehen – was vermuten ließe, dass
offiziell gelieferte Ware tatsächlich gar nicht vorhanden
war. Selbst der Hinterziehung von Lohnsteuer kommt IDEA
auf die Schliche, wenn anstatt von Löhnen offiziell „Liefe-
rungen“ bezahlt wurden.
Allerdings dürfen mit IDEA offiziell nur Bestände geprüft
werden, die sich auf bundesdeutschem Territorium
befinden. Lagern die Daten jedoch, wie etwa bei eBay, auf
Zentralrechnern in der Schweiz oder in den USA, muss sich
die ermittelnde Behörde an das Bundesamt für Finanzen
wenden und für jeden einzelnen Prüffall um internatio-
nale Rechtshilfe bitten. Das kostet nicht nur Zeit, in der
Zwischenzeit könnten Verdächtigte ihre Online-Identität
wechseln und Spuren im Netz verwischen.
Regelmäßig untersucht werden nur Großkonzerne
(zwischen 790.000 und 4.300.000 Euro Umsatz oder
zwischen 123.000 und 540.000 Euro Gewinn), kleine und
mittlere Unternehmen werden stichprobenartig oder bei
Verdachtsmomenten unter die Lupe genommen. Etwa
bei Verlusten über mehrere Jahre, wenn das angebliche
Einkommen nicht mal die normalen Lebenshaltungskosten
deckt oder wenn der Gewinn nicht dem Branchendurch-
schnitt entspricht. Die Finanzbehörden greifen hierfür
einheitlich auf die sogenannten Gewinnrichtsätze zurück.
So ist beispielsweise statistisch belegt, dass Anstreicher bei
einem Umsatz bis 100.000 Euro üblicherweise 41 Prozent
Reingewinn erwirtschaften, Zoohandlungen dagegen „nur“
10 Prozent machen.
Auch wer seinen steuerlichen Verpflichtungen nicht oder
nicht pünktlich nachkommt, muss mit einer Prüfung
rechnen, genauso wie derjenige, bei dem vorhergehende
Betriebsprüfungen schon einmal zu erheblichen Steuer-
nachzahlungen geführt hatten.