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Das große Unternehmer 1x1
Belegverzicht
verwaltung übertragen werden. Die eingesparten Personal-
ressourcen können an anderer Stelle Gewinn bringender
eingesetzt werden, etwa bei der verstärkten Suche nach
Steuersündern. Von der Öffentlichkeit eher unbemerkt hat
der Fiskus damit auch ein Instrument für die automati-
sierte Auslese an die Hand bekommen, mit dessen Hilfe
sich ermitteln lässt, bei wem sich ein genaueres Hinsehen
lohnen könnte. Denn elektronisch vorliegende Steuer-
daten lassen sich einfacher auswerten als althergebrachte
Papiersammlungen.
Zwar werden nur die Daten ans Finanzamt übertragen, die
Sie selbst eingegeben haben, und der Fiskus kann nicht
etwa gleichzeitig Ihren Computer ausschnüffeln. Aber:
Auf Papier eher undurchsichtige, schier endlose Zahlenko-
lonnen etwa aus der Finanz- oder Lohnbuchhaltung sind als
Datei ein „gefundenes Fressen“ für Robots, die seit einigen
Jahren im Dienste der Steuerverwaltung ihren Dienst tun.
Welche Belege sind ein „Muss“?
Die Finanzverwaltung selbst nennt als Beispiele lediglich
die Steuerbescheinigungen der Geldinstitute, Spendenbe-
Seit 2003 verzichten die Finanzämter grundsätzlich auf die
Einreichung von Belegen, soweit sie nicht aufgrund gesetz-
licher Vorschriften (§ 60 EStDV) verpflichtend abzugeben
sind (etwa Spendenquittungen und übrige Steuerabzugs-
bescheinigungen, beispielsweise Erträgnisaufstellungen
Ihrer Bank zu Zinseinkünften oder Dividenden) und wenn
die Steuererklärung elektronisch per ELSTER an den Fiskus
übertragen wird. Die geschäftlichen Belege müssen aber
dennoch 10 Jahre lang aufbewahrt werden und sind dem
Finanzamt auf Verlangen nachträglich vorzulegen.
Hintergrund dieser „Wohltat“ ist aber nicht allein der Wille
der öffentlichen Hand zur Vereinfachung für alle Betei-
ligten. Das „papierlose“ Verfahren hat zugleich mehrere
Effekte: Zum einen werden personelle Ressourcen einge-
spart, zum anderen erreicht man eine wesentlich verbes-
serte Fehlerquote. Denn bei der elektronischen Form
entfallen für den Sachbearbeiter beim Finanzamt zeitrau-
bende Überprüfungen und Einzelberechnungen, diese hat
sein „Kollege“ ELSTER vorher schon auf dem Computer
des Absenders durchgeführt, und die Daten müssen nicht
noch einmal manuell von Papier in die EDV der Finanz-