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Das große Unternehmer 1x1 Finanzamt
scheinigungen, Handwerkerrechnungen und Unterlagen
nach § 60 UStDV (das trifft nur bilanzierende Unter-
nehmen). Falls Kinder über 18 Jahre alt und noch in Ausbil-
dung sind, auch ein Nachweis darüber.
Auf welche Belege die Finanzverwaltung am Ende tatsäch-
lich verzichtet, bleibt immer abzuwarten. Immerhin besteht
beispielsweise für die gesamten Werbungskosten zu nicht-
selbstständigen Einnahmen, also für normale Arbeit-
nehmer, eine gesetzliche Nachweispflicht (§ 9a EStG).
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WISO-Tipp
Das Recht, keine weiteren Belege einzureichen, ist klar
auf Ihrer Seite. Dennoch wird Ihr Sachbearbeiter beim
Finanzamt den einen oder anderen Beleg doch sehen
wollen und ihn nachträglich anfordern. Auch das ist
normal. Allerdings kann das Zeit kosten, bis Sie Ihren
Steuerbescheid in der Hand halten und die Rück-
zahlung auf dem Konto landet. Wenn Sie alle Belege
– gut sortiert – gleich mitschicken, ersparen Sie sich
Rückfragen und lange Bearbeitungszeiten.
First in first out?
Nach der Abgabenordnung gilt der Grundsatz der „Gleich-
mäßigkeit der Besteuerung“ auch weiterhin: Die Steuer-
verwaltung ist zum Gleichbehandlungsprinzip verpflichtet.
So gesehen dürfen per ELSTER geschickte elektronische
Steuererklärungen weder bevorzugt noch benachteiligt
bearbeitet werden.
Es müsste also weiterhin der Grundsatz gelten, dass als
Erster drankommt, wer die Steuererklärung zuerst abgibt.
Man nennt das auch „Fifo-Methode“: First in first out. Egal,
ob „klassisch“ auf Papier oder per Datentransfer. Und auch
die unterschiedliche Behandlung hinsichtlich der Belege
wäre danach nicht vertretbar.
Dennoch, die Praxis sieht anders aus: Die Anweisung zur
bevorzugten Bearbeitung von ELSTER-Steuererklärungen
gilt praktisch in allen Bundesländern. Ziel der Finanzver-
waltung ist es ganz klar, immer mehr Steuerbürger auf den
elektronischen Datenpfad zu zwingen.
Unternehmer und an Unternehmen Beteiligte sind heute
zur elektronischen Abgabe der Steuerdaten verpflichtet:
Umsatzsteuervor- und Lohnsteueranmeldung, zusammen-
fassende Meldung, EÜR, Umsatz- und Gewerbesteuererklä-