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Das große Unternehmer 1x1
Für sogenannte Kleinstbetriebe mit einem Jahresumsatz
bis zu 17.500 Euro gilt der EÜR-Vordruck nicht. Sie können
die Ergebnisse ihrer EÜR wie bisher formlos und völlig frei
einreichen.
Wie Ihre Buchführung aussehen muss, schreibt der neue
Vordruck übrigens nicht vor. Zur Not reicht die Belegsamm-
lung im Schuhkarton. Bei der abschließenden Steuererklä-
rung müssen Sie lediglich in der Lage sein, Ihre betriebli-
chen „Auswertungen“ den passenden Zeilen des Vordrucks
zuzuordnen. Welche Unterteilung Sie in Ihrer Buchhal-
tung – sprich: Zettelsammlung - einhalten, ist alleine Ihre
Entscheidung. Notfalls reicht es, jeden einzelnen Beleg in
die Hand zu nehmen und dem Sachbearbeiter nachträglich
darzulegen, zu welcher Zeile er jeweils gehört.
Und noch ein Hinweis: Die nach dem Münsteraner Urteil
ohnehin umstrittene Formulierung im Gesetz, wonach die
Daten „nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck“ abzuge-
ben seien, heißt nicht, dass Sie die Originalformulare des
Finanzamts verwenden müssen. Dann müsste im Gesetz
auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck“ stehen. Es gibt
immer wieder einmal Finanzbeamte, die das nicht gerne
einsehen, aber: „nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck“
bedeutet ganz klar, dass Sie Ausdrucke eines Softwarepro-
gramms vorlegen dürfen, die inhaltlich und im Erschei-
nungsbild den amtlichen Formularen nachempfunden sind.
Und niemand kann von Ihnen verlangen, dass Sie zum
Ausdruck einen Farbdrucker hernehmen – auch Schwarz-
Weiß-Drucke sind zugelassen.
Allerdings könnte Ihr Finanzamt womöglich zwei Dinge
verlangen: dass die Blätter beidseitig bedruckt und dass die
Seiten des Formulars dauerhaft miteinander „verbunden“
sein müssen, damit sie als eine Art Ablagemappe verwen-
det werden können (wie das Original).
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WISO-Tipp
Um beidseitig zu drucken, müssen Sie vielleicht ein
wenig basteln. Und um die Blätter dauerhaft (Halt-
barkeit: 15 Jahre) zu verbinden, verwenden Sie am
besten sogenannten Dokumenten-Film (etwa Tesa-
Dokumenten-Film), den es für knapp zwei Euro im
Büro-Fachhandel gibt (Rolle zu 7,5 m, 19 mm breit).
Dieser Film auf Basis von Acrylat-Klebemasse ist
nicht nur altersbeständig, er bricht auch nicht durch
häufiges Knicken - entspricht also den Forderungen
der Finanzbehörden.