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Das große Unternehmer 1x1 Finanzamt
Betriebsprüfung
der Regel aber nicht so gerne und schlagen stattdessen
dann lieber eine Prüfung der Unterlagen im Finanzamt vor
(wo sie die Unterlagen unbeobachtet „drehen und wenden“
können). Das sollte sich jeder Betroffene gut überlegen!
Der Außenprüfer muss die Besteuerungsgrundlagen, also
die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, die für die
Steuerpflicht maßgebend sind, gewissenhaft prüfen. Und
zwar zugunsten wie zuungunsten des Steuerpflichtigen,
es müssen also auch entlastende Umstände berücksichtigt
werden.
Im Gegensatz zum Steuerstrafverfahren, also etwa im Zuge
einer Steuerfahndung oder einer Durchsuchung, muss der
Betroffene bei der Betriebsprüfung mitwirken. Er darf also
nicht „verweigern“, muss insbesondere Auskünfte erteilen
und Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere und andere
Urkunden zur Einsicht vorlegen. Auch ist er verpflichtet,
Erläuterungen zu den Aufzeichnungen zu machen, damit
der Prüfer Durchblick bekommt. Tut oder kann der Steu-
erpflichtige das nicht oder sind die Auskünfte unzurei-
chend, darf der Prüfer auch andere Betriebsangehörige um
Auskunft ersuchen.
Was gemeinhin als „Betriebsprüfung“ (oder kurz „BP“)
bezeichnet wird, heißt formal korrekt „Außenprüfung“.
Sie dient der Ermittlung der tatsächlichen steuerlichen
Verhältnisse, kann eine oder mehrere Steuerarten und auch
mehrere Besteuerungszeiträume umfassen, sich aber auch
nur auf bestimmte Sachverhalte beschränken. Klartext:
Alles ist möglich …
In der Praxis werden meist mehrere, oft drei oder vier
zurückliegende Jahre geprüft. Der Anfang ist in der
Regel ein Brief von der Finanzbehörde mit einer schrift-
lichen Prüfungsanordnung und Rechtsbehelfsbelehrung
(§ 356 Abgabenordnung). Darin muss auch der Umfang der
Außenprüfung, also das, was geprüft wird, klar definiert
sein.
Die Betriebsprüfung findet normalerweise nach Terminver-
einbarung während der üblichen Geschäfts- oder Arbeits-
zeiten in den Geschäftsräumen des Steuerpflichtigen statt.
Die Prüfer sind berechtigt, Grundstücke und Betriebs-
räume zu betreten und zu besichtigen. Theoretisch eine
Ausnahme, in der Praxis aber gar nicht so selten ist die
Prüfung beim Steuerberater – das haben Außenprüfer in