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Das große Unternehmer 1x1
Seit 2002 ist es den Finanzbehörden gestattet, die Buch-
führung des Steuerpflichtigen auch durch direkten
Zugriff auf seine Datenverarbeitungssysteme zu prüfen.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat dazu die
„Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler
Unterlagen“ (GDPdU) veröffentlicht.
Haben früher die Betriebsprüfer handschriftliche Listen
geführt und später dann elektronische Rechenblätter wie
Excel genutzt, so bemühen sie heute immer häufiger Chi-
Quadrat, Benford und Co., um dem vermeintlichen Hinter-
zieher auf die Schliche zu kommen.
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WISO-Tipp
Steuerberater oder Nutzer des Einkommensteuerpro-
gramms „WISO Sparbuch“ (Unternehmer-Version)
können solche Tests schon im Vorfeld durchführen
und damit „gefährliche“ Zahlen entdecken. Zumindest
argumentativ kann man sich dann rechtzeitig auf
bohrende Fragen vorbereiten oder entlastende Unter-
lagen zurechtlegen.
Am Ende der Prüfung, die je nach Umfang ein paar Tage,
aber auch Wochen dauern kann, ist eine Schlussbespre-
chung vorgeschrieben – es sei denn, das Ergebnis der
Außenprüfung hat keine Änderung zur Folge oder der
Steuerpflichtige verzichtet auf die Besprechung. Bei der
Schlussbesprechung werden vor allem strittige Sachver-
halte erörtert und die sich daraus ergebenden rechtlichen
Folgen und die steuerlichen Auswirkungen dargelegt. Gele-
gentlich ist dann auch von der „orientalischen Verhand-
lungsphase“ die Rede: Dann liegen teilweise auslegungs-
fähige Sachverhalte vor, und es geht darum, eine Lösung
zu finden, bei der beide Seiten ihr Gesicht wahren können.
Etwa nach dem Motto: „Gibst Du was zu, lass ich was
nach.“ Manchmal kommt dann ein sogenannter „Deal
zustande, in außergewöhnlichen und großen Verfahren
selten auch ein „Big Deal“. Formal korrekt ist das alles
nicht, aber häufig für beide Seiten befriedigender als jahre-
lange Gerichtsverfahren.